ad0761p200010e

Hinweise zum Fehlerspeicher ME

Typ ad · Thema 07.61 · Version 0104 · 2003-06-06

Gültig für: MOTOR 111.921 /942 ab 1.9.98, 111.943, 111.944 ab 1.8.96, 111.946 ab 1.6.98, 111.947 /973, 111.975 ab 1.8.96 MOTOR 111.945 im TYP 208.335 /435 ab 1.6.98, 202.020 /080 ab 1.9.98 MOTOR 111.974 mit CODE (494a) USA-Ausführung mit CODE (807) Modelljahr 1997 mit CODE (808) Modelljahr 1998'

Einordnung

Funktionsgruppe 1 Motor › 07 Gemischaufbereitung › 07.61 Benzin-Einspritz- und Zündsystem ME — Baureihe 202 (Baumuster 020, 080) · Baureihe 208 (Baumuster 335, 435)

EinPAS 15 Motor › 15.45 Motormanagement › 15.45.1 Grundinformation — Baureihe 202 (Baumuster 020, 080) · Baureihe 208 (Baumuster 335, 435)

Gilt auch für Motoren/Getriebe: 111 921, 111 942, 111 943, 111 944, 111 945, 111 946, 111 947, 111 973, 111 974, 111 975

AD07.61-P-2000-10E

Hinweise zum Fehlerspeicher ME

Hinweis zum Fehlerspeicher

Das Steuergerät ME (N3/10) verfügt über einen Fehlerspeicher. Die Erkennung der Fehler und deren Abspeicherung wird wie folgt unterschieden:

Fehler ständig vorhanden

Wackelkontaktfehler, die während einer Fahrt aufgetreten sind

Der Fehlerspeicher wird mit Abschließen der Fahrzeugbatterie gelöscht.

Bei Fahrzeugen (außer ) werden Fehler, die nicht mehr auftreten, selbständig nach max. 40 Warmlaufphasen wieder gelöscht.

Bei Fahrzeugen werden Fehler, die nicht mehr auftreten, wie folgt selbständig gelöscht:

Nach 3 Fahrten erlischt die Kontrolleuchte CHECK-ENGINE. Nach weiteren 40 Warmlaufphasen ist der Fehler gelöscht.

Eine Warmlaufphase oder eine Fahrt ist erfolgt:

Warmlaufphase

Kühlmitteltemperatur beim Start < 35 °C

Erwärmung des Kühlmittels auf > 70 °C

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Fahrt

Zeit nach Start > 20 Minuten

Motortemperatur > -7 °C

Motordrehzahl > 500/min

Alle Wirkungsketten wurden während vorausgegangenen Fahrten bereits geprüft

Die abgespeicherten Fehler können nur mit dem HHT bei Zündung ”EIN” oder bei ”laufendem Motor” ausgelesen werden.

Die Impulsanzeige sowie die Diagnose über Tastverhältnisanzeige ist entfallen.

Hinweis zur Selbstanpassung der Gemischbildung

Bei Fahrzeugen mit KAT bestimmt die Lambdaregelung die Einspritzzeit so exakt, daß in allen Betriebszuständen das Kraftstoff-/Luft-Verhältnis immer ca. Lambda 1 ist (entspricht
14,7 kg Luft zu 1 kg Kraftstoff).

Treten Fehler auf durch:

Falschluft,

Verschleiß oder Verkoken der Kraftstoff-Einspritzventile,

Verschleiß am Motor,

Übergangswiderstand im Luftmassenmesser,

Schadhaften Membrandruckregler,

Schadhaftes Umschaltventil (Regenerierung),

nimmt das Steuergerät ME 2.1 selbständig eine Korrektur der Gemischbildung vor.

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Die Korrekturgrößen werden ständig errechnet und dauerhaft gespeichert. Die Selbstanpassung wird im Leerlauf additiv und bei Teillast multiplikativ durchgeführt. Die Korrektur in Richtung fett oder mager beträgt im Leerlauf 1,0 ms (Einspritzzeit) und bei Teillast Faktor 0,68-1,32. Nach Reparaturarbeiten paßt sich das Steuergerät ME 2.1 selbständig an.

Hinweis zur Variantenkodierung

Steuergeräte ME 2.1 verfügen über eine Variantenkodierung. Die Kodierung kann nur mit dem Hand-Held-Tester durchgeführt werden (automatisch und manuell).

Für die Kodierung sind folgende Fahrzeugausführungen zu beachten:

Fahrzeugtyp

Motor

Getriebe MG/AG

Ohne KAT

Landesausführung

30 km/h-Begrenzung

Hinweis zum Fahrberechtigungssystem Stufe 2a, Stufe 2b und Stufe 3 (FBS)

Bei Fahrzeugen mit dem Benzin-Einspritz-und Zündsystem (ME2.1) ist ein Fahrberechtigungssystem eingebaut. Die Aktivierung des Fahrberechtigungssystems erfolgt vom Steuergerät FBS oder vom Steuergerät EZS über den CAN-Datenbus zum Steuergerät ME.

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Nach Aktivierung des Fahrberechtigungssystems setzt das Steuergerät ME die Einspritzanlage außer Funktion.

Bei den Typen 170 und 202 bis 5/97 sowie 210 bis 2/97 ist ein Fahrberechtigungssystem Stufe 2a eingebaut.

Beim Typ 170 ab 6/97 sowie ab 2/97 ist ein Fahrberechtigungs-system Stufe 2b eingebaut.

Die Aktivierung und Deaktivierung erfolgt durch eine Transpondertechnik über den Zündschlüssel. Sobald der Schlüssel im Lenkschloß gedreht wird, erhält das Steuergerät FBS ein Signal und gibt die Motorsteuerung über den CAN Datenbus frei.

Bei den Typen 202 und 208 ab 6/97 sowie 210 ab 3/97 ist ein Fahrberechtigungssystem Stufe 3 eingebaut. Es kann nur mit dem elektronischen Schlüssel aktiviert oder deaktiviert werden. Nach Einstecken des elektronischen Zündschlüssels gibt das Steuergerät EZS die Motorsteuerung über den CAN- Datenbus frei.

Das Öffnen und Schließen des Fahrzeuges mit dem mechanischen Schlüssel hat keinen Einfluß auf das Fahrberechtigungssystem.

Das Steuergerät ME und das Steuergerät FBS/ EZS sind fest durch einen Identifizierungs-Code miteinander verriegelt. Diese Identifizierung kann nicht gelöscht werden (siehe HHT Istwerte ”Fahrberechtigungssystem” Menüpunkt 3/7).

Ein probeweises Austauschen des Steuergerätes ME oder Steuergerätes FBS/ EZS in ein anderes Fahrzeug ist deshalb nicht möglich.

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Wird für Prüfzwecke ein neues Steuergerät ME eingebaut, so dürfen nur maximal 40 Startvorgänge durchgeführt werden, da anschließend die Steuergeräte fest miteinander verriegelt werden. Vor dem Erststart muß beim Steuergerät ME mit dem HHT eine Variantencodierung durchgeführt werden. Zusätzlich muß die Identifizierung eingeleitet und die Fahrzeug.-Ident.-Nr eingetragen werden. (siehe HHT Istwerte ”Fahrberechtigungs-system” Menüpunkt 3/7)

Hinweis zur selbständigen Erkennung des unteren mechanischen Endanschlages und der Vollöffnung der Drosselklappe vom Stellglied

Die Endstellungen der Drosselklappe wird vom Stellglied erfaßt und im Steuergerät ME abgespeichert.

Nach Erneuern des Steuergeräts ME oder des Stellgliedes muß der mechanische Endanschlag der Drosselklappe und die Vollast-stellung neu erfaßt und abgespeichert werden.

Dazu gelernte Daten mit HHT löschen und neue Daten einlernen. Beim erstmaligen Anschluß des neuen Steuergerätes ME an Klemme 30 (B+) führt das Steuergerät bei Zündung”EIN” selbsttätig eine Adaption des Stellgliedes durch (unterer mechanischer Endanschlag der Drosselklappe).

Bedingungen für Einlernvorgang:

Wählhebel in Stellung P/N

Fahrzeugstillstand

Motorstillstand

Kühlmitteltemperatur zwischen 5 °C und 100 °C

Fahrpedal nicht betätigt

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Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, Zündung mind. 60 Sekunden eingeschaltet lassen, danach Zündung mind. 10 Sekunden ausschalten.

Der eingelernte Wert wird erst nach 10 Startzyklen im Festspeicher, sofern die Spannung nicht unterbrochen wurde, abgespeichert. Wird z.B. die Batterie nach dem 9. Startzyklus abgeschlossen, muß der Einlernvorgang wiederholt werden.

Hinweis zur Geberradadaption für Laufruheprüfung

Nach Erneuern des Steuergerätes ME, Geber Kurbelwelle, Starterzahnkranz oder Motorlager muß eine Geberradadaption wie folgt durchgeführt weden:

Kühlmitteltemperatur > 70 °C

Fahrzeug auf Straße fahren.

4. Gang, Motordrehzahl auf ca. 2500/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 1500/min verringern.

2. Gang, Motordrehzahl auf ca. 6100/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 4100/min verringern. Motordrehzahl nochmals auf ca. 6100/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 3000/min verringern.

Mit HHT prüfen ob Geberradadaption durchgeführt wurde.

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Hinweise Leistungsprüfstand/Tachometerprüfstand

Fahrwerkregelsysteme ESP oder ASR dürfen nicht durch Abziehen der Steuergeräte außer Funktion gesetzt werden, weil die über CAN-Datenbus übertragenen Raddrehzahlsignale im Steuergerät ME und EGS benötigt werden.

Um den Brems-und Motorregeleingriff der Systeme ESP oder ASR auszuschalten, ist in dem jeweiligen Steuergerät die Funktion wie folgt aufzuheben:

A. Arbeiten ohne Hand-Held-Tester

Zündung ausschalten

Adapter auf Prüfkupplung (X11/4) aufstecken

Buchse 1 mit Buchse 6 verbinden

Motor starten (Kontrolleuchte BAS/ESP oder BAS/ASR muß aufleuchten!)

B. Arbeiten mit Hand-Held-Tester

Zündung ausschalten

Kupplung an Hydraulik-Einheit ESP/ASR im Radlauf ab-ziehen
(Kontrolleuchte BAS/ESP oder BAS/ASR muß aufleuchten!)

Ist die Arbeit beendet, Kupplung wieder aufstecken und Fehlerspeicher mit Hand-Held-Tester löschen.