Hiermit möchten wir Sie über den Beurteilungsmaßstab für Instandsetzungsarbeiten an Türen und Heckklappe aufgrund von Blasenbildungen an den Nahtabdichtungen informieren.
Jede Blase innerhalb des Beurteilungsmaßstabs ist als nicht reklamierbar zu werten (Bild 1). Eine Instandsetzung ist nicht erforderlich.
Jede Blase außerhalb des Beurteilungsmaßstabs ist als reklamierbar zu werten (Bild 2 und 3). Eine Instandsetzung ist erforderlich.
Dieser Beurteilungsmaßstab gilt nicht für Ersatzteile.
1 | Vordertür |
2 | Schiebetür |
3 | Hecktür (bei Fzg. außer Code W65 (Heckklappe)) |
4 | Heckklappe (bei Fzg. mit Code W65 (Heckklappe)) |
A | Bereich "A" |
B | Bereich "B" |
S97.10-4539-06
Beurteilungsmaßstab:
Türen und Heckklappe müssen aufgrund von Blasenbildungen an den Nahtabdichtungen instandgesetzt werden, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Blase ist aufgeplatzt
- Blase ist eingefallen (siehe Bild 3)
- der Randabstand ist kleiner als 1 mm
oder die nachfolgenden Grenzwerte nicht eingehalten werden:
Bereich "A" | |
maximale Größe der Blase: | Länge 7 mm, Breite 3 mm, Höhe 3 mm |
Mindestabstand zwischen zwei Blasen: | 200 mm |
maximale Anzahl pro Kante: | 4 |
Bereich "B" | |
maximale Größe der Blase: | Länge 11 mm, Breite 5 mm, Höhe 3 mm |
Mindestabstand zwischen zwei Blasen: | 150 mm |
maximale Anzahl pro Kante: | 4 |
Die Größe der Blasen ist das Hauptmerkmal. Bei deutlich kleineren Blasen (Länge der Blasen < 4 mm im Bereich "A" bzw < 6 mm im Bereich "B") sind kleinere Abstände oder eine höhere Anzahl zulässig und somit nicht reklamierbar (siehe Bild 1).
Bild 1 | Blase nicht reklamierbar |
S97.10-4535-11
Bild 2 | Blase reklamierbar |
S97.10-4536-11
Bild 3 | Blase eingefallen, reklamierbar |
S97.10-4537-11