SI67.10-P-0003A | Service-Information: Frontscheibe, Rissbildung als Folge von Steinschlag | 13.12.11 |
TYP alle
Beantragte Schäden zu Frontscheiben-Rissbildung sind nicht immer gewährleistungsfähig. Es kann sich auch um Steinschläge handeln, die gegebenenfalls mit den zuständigen Versicherungen abzurechnen sind.
Sollte der Kunde einen Riss in der Frontscheibe feststellen, muss vor der Reparatur die Ursache geklärt werden. Hierfür sind die Risse mit Taschenlampe und Lupe auf Steinschläge zu untersuchen.
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Nur wenn eindeutig erwiesen ist, dass der Glasschaden auf einen Herstellungs- oder Werkseinbaufehler zurückzuführen und kein Steinschlag erkennbar ist, sind Glasbrüche zu Lasten der Daimler AG abzurechnen.
Sofern es sich um einen gewährleistungsfähigen Schaden handelt, ist dieser anhand von eindeutigen Bildern der schadhaften Stelle oder der Originalscheibe nachzuweisen.
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Hinweise zur Dokumentation:
Die Fahrzeugpapiere sind neben dem betroffenen Riss lesbar zu fotografieren.
Der Riss ist zur genauen Identifikation mit einer weißen Fläche (z. B. Papier) beim Fotografieren zu hinterlegen.
Nach dem Ausbau der Frontscheibe ist die Scheibenkante (Rissbeginn) zu fotografieren. Diese Dokumentation dient auch dazu, den Schaden an der Innenscheibe sichtbar zu machen.
Siehe auch Hinweise im "Handbuch der Garantieabwicklung".
Ist der Nachweis nicht eindeutig nachvollziehbar, behalten wir uns vor, den Garantieantrag abzulehnen.