Die EU-Verordnung 165/2014 und die EU-Durchführungsverordnung 2016/799 zu Tachografen und Komponenten stehen verpflichtend zur Umsetzung 15.06.2019 an. Bei Neuzulassung ab 15.06.2019 muss in allen Nutzfahrzeugen > 3,5 t zulässige Gesamtmasse, ein so genannter digitaler Smart Tachograf der 2. Generation verbaut sein.
Weiter Informationen finden Sie in den WICHTIG 28/2018 und 05/2019.
Was ändert sich?
Die EU-Richtlinien sehen eine standardisierte DSRC-Technologie (Dedicated Short Range Communication) für einen integrierten Remote-Control-Modus vor.
Um gezieltere Kontrollen der Fahrzeuge zu ermöglichen, sendet der Tachograf der 2. Generation über eine an der Frontscheibe installierte DSRC-Antenne, bestimmte Daten aus dem vorbeifahrenden Fahrzeug heraus an Kontrollbeamte mit entsprechendem DSRC-Lesegerät. Zudem gibt es eine Anbindung an ein globales Satellitennavigationssystem (GNSS). Darüber werden künftig die Positionsdaten automatisch erfasst, die auch zur Unterstützung des Flottenmanagementsystems genutzt werden können.
Mit der neuen Verordnung wird in Europa zum ersten Mal, eine für alle Länder gültige einheitliche Plombiervorschrift gelten. Jede Werkstatt muss bei jeder periodischen Prüfung die mechanische Plombierung des Geschwindigkeitsgebers auf Unversehrtheit prüfen und – das ist neu – ihn grundsätzlich immer neu plombieren. Dies gilt auch beim Tausch eines Tachografen. Die Plomben müssen eine eineindeutige Identifikationsnummer tragen. Diese muss die Werkstatt auch auf dem Einbauschild vermerken. Alle heute erhältlichen Plomben verlieren ihre Gültigkeit.
Voraussetzung
Werkstätten, die eine Tachografen Prüfung für Transporter mit dem neuen intelligenten digitalen Tachografen anbieten möchten, müssen sich dafür qualifizieren und im Besitz eines geeigneten Prüfsystems sein. Stellen Sie sicher, dass Ihr Werkstattpersonal die neue Werkstattkarte, die notwendigen Kenntnisse und das zusätzliche Prüfmittel für die DSRC-Antenne zur Inbetriebnahme des digitalen Tachografen der 2. Generation besitzt.
Es handelt sich um eine kostenpflichtige Nachrüstung!
Die Teilebedarfe entnehmen Sie bitte der entsprechenden Arbeitsanleitung.
Digitalen Tachograf (DTCO) 1. Generation auf 2. Generation umrüsten | Typ 906 mit Code JD2 (Tachograph digital EG mit Drehzahl+Zusatzrecorder) oder Code JV6 (Vorrüstung Tachograf) außer Typ 906 mit Code G40 (Automatikgetriebe) ohne Allradantrieb | ||
Typ 907, 910 |
Referenzierte Dokumente
- sm5461d0005h Digitalen Tachograf (DTCO) 1. Generation auf 2. Generation umrüsten
- sm5461d0005ts Digitalen Tachograf (DTCO) 1. Generation auf 2. Generation umrüsten