Hiermit weisen wir darauf hin, dass ausschließlich die aufgeführten Arbeitspositionen zur Programmierung oder SCNCodierung verwendet werden dürfen:
54 0991 "Steuergerät .................... programmieren und codieren (nach Kurztest)" beim Typ 414, 415, 447, 448, 636, 638 oder 639
oder
54 0991 "Steuergerät .................... programmieren und parametrieren (nach Kurztest)" beim Typ 900, 906 oder 909
54 0992 "Steuergerät .................... codieren (nach Kurztest)"
Die Arbeitsposition 54 0991 "Steuergerät .................... programmieren und codieren (nach Kurztest)" (beim Typ 414, 415, 447, 448, 636, 638 oder 639) oder „Steuergerät .................... programmieren und parametrieren (nach Kurztest)“ (beim Typ 900, 906 oder 909) ist für alle Steuergeräte gültig. Sie beinhaltet die Programmierung des Steuergeräts sowie auch die anschließende SCNCodierung. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Steuergeräte bei diesem Vorgang programmiert und codiert werden.
Die Arbeitsposition 54 0992 "Steuergerät .................... codieren (nach Kurztest)" ist nur für die reine SCNCodierung eines Steuergeräts gültig. Die Arbeitsposition ist deshalb nicht zusammen mit der Arbeitsposition 54 0991 "Steuergerät .................... programmieren und codieren (nach Kurztest)" (beim Typ 414, 415, 447, 448, 636, 638 oder 639) oder „Steuergerät .................... programmieren und parametrieren (nach Kurztest)“ (beim Typ 900, 906 oder 909) zu verwenden.
Die Inbetriebnahme eines Steuergeräts ist in der Regel in der Arbeitsposition des Steuergeräts (Steuergerät erneuern) bereits enthalten und muss nicht separat angezogen werden. Umfasstexte bzw. Zusatzarbeiten in ASRA sind zu berücksichtigen.
Grundvoraussetzung für die Abrechnung im Garantie- und Kulanzfall ist die Kundenbeanstandung. Daher darf im Garantie- und Kulanzfall nur Programmierungsaufwand abgerechnet werden, der direkt im Zusammenhang mit einer Kundenbeanstandung steht.
Bitte beachten sie auch im "Extended Warranty Manual Retail (EWMR)" Garantiehandbuch den Artikel "WR 04-01-010 Sorgfaltspflicht bei der Annahme und Dokumentation der Kundenbeanstandung".
Ein generelles Programmieren aller Steuergeräte, für die ein neuer Softwarestand vorhanden ist, darf nicht über Garantie und Kulanz abgerechnet werden.
Die Arbeitsposition 54 0991 „Steuergerät .................... programmieren und codieren (nach Kurztest)" (beim Typ 414, 415, 447, 448, 636, 638 oder 639) oder „Steuergerät .................... programmieren und parametrieren (nach Kurztest)“ (beim Typ 900, 906 oder 909) kann mehrfach verwendet werden, wenn zusätzliche Steuergeräte programmiert werden müssen, die im Zusammenhang mit der Kundenbeanstandung stehen und nicht in einem Vorgang automatisch ablaufen. Bei Mehrfachverwendung ist eine kurze Begründung im Auftrag und Mitteilungsfeld notwendig.
Begriffsdefinition:
Programmieren: Es wird ein neuer Softwarestand auf das Steuergerät aufgespielt (Flashen, Software-Update usw.).
Codieren: Es werden die fahrzeugspezifischen Daten per SCNCodierung auf das Steuergerät geschrieben (Codieren, SCN-Codieren, Parametrieren usw.).