TYP | 212.035/041, 242.848, 245.233 |
Laut den Vorschriften der ECER 110 sind die in den oben genannten Fahrzeugen eingebauten Gasbehälter aus Verbundwerkstoffen für eine Betriebsdauer von 20 Jahren ab Produktionsdatum ausgelegt und müssen danach erneuert werden.
Innerhalb dieses Zeitraumes ist gemäß der ECER 110 sowie ggf. nach nationaler Gesetzgebung eine regelmäßige Überprüfung der Gasanlage vorgeschrieben, z. B. in Deutschland im Rahmen der Gasanlagenprüfung (GAP). Die Überprüfung wird nur per Sichtkontrolle durch dazu berechtigte Personen und Stellen durchgeführt.
Um Schädigungen am Gasbehälter oder Ventil auszuschließen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass weitergehende Prüfungen, die eine Demontage von Ventil und Gasbehälter erfordern, seitens MercedesBenz nicht freigegeben sind.
Hydraulische Druckprüfungen, wie sie z. B. in Italien an Gasbehältern aus Stahl durchgeführt werden, dürfen an den Gasbehältern aus Verbundwerkstoffen nicht durchgeführt werden.
Dies kann zu einer Vorschädigung der Gasbehälter führen. In diesem Fall ist Kontakt mit der jeweiligen technischen Werkstattbetreuung aufzunehmen.
Beim Einbau von Teilen ist darauf zu achten, dass der Gasbehälter nur in den mitgelieferten Schutzverpackungen an das Fahrzeug transportiert wird und auf sorgsamen Umgang geachtet wird.