Radialriss am Felgenhorn |
P40.10-5748-04
Im Rahmen der Garantiebefundung stellen wir fest, dass Leichtmetallräder mit Radialrissen auf Garantie erneuert werden.
Diese Schäden sind auf Ereignisse wie Hindernisüberfahrt, Durchschläge etc. zurückzuführen und daher nicht garantierelevant (siehe Radialriss am Felgenhorn).
Es kommen immer mehr Niederquerschnittsreifen zum Einsatz. Hierbei sind sowohl der Reifen als auch die Felge aufgrund der geringeren Seitenwandhöhe, insbesondere in Kombination mit zu geringem Reifendruck, deutlich empfindlicher gegen mechanische Beschädigungen.
Bei einem Reifendurchschlag (z. B. beim Überfahren entsprechender Hindernisse) wird das Felgenhorn ggf. plastisch so verformt bzw. vorgeschädigt, dass es entweder sofort oder auch erst später durch die Betriebslast zum Radialriss kommt.
Es handelt sich bei den genannten Schäden nicht um einen Materialfehler, obwohl dies irrtümlicherweise angenommen wird. Die genannten Schäden sind nicht durch den Hersteller zu vertreten, sondern eindeutig auf externe Einflüsse zurückzuführen.
Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen, bei einem Reifendurchschlag, ebenfalls den Reifen zu erneuern. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser eine innere Vorschädigung des Gewebes (Karkasse) davongetragen hat.