5 | Kühlmittelfilter |
G20.00-3131-05
W43.30-1541-78
1 | Schadphase 1 | 3 | Schadphase 3 | |
2 | Schadphase 2 | 4 | Schadphase 4 |
Bei Motoren mit festgestellter Verschlammung des Motorkühlsystems, in der Schadphase 3 (3) und Schadphase 4 (4), ist ein Kühlmittelfilter (5) nachzurüsten. Freigaben siehe Verweisdokumentation.
Wird der Kühlmittelfilter (5) nachgerüstet, ist dies entsprechend zu dokumentieren.
Das Wartungsintervall für den Wechsel des Filtereinsatzes ist dem Wartungsblatt zu entnehmen.
Referenzierte Dokumente
- sm2000g0007a Kühlmittelfilter nachträglich einbauen