Die Motornummer hat in einzelnen Staaten unterschiedliche gesetzliche Bedeutungen. In Deutschland wird sie beispielsweise seit Mitte 1972 vom Gesetzgeber als "verkehrsrechtlich unerheblich" betrachtet und ist deshalb in den Fahrzeugpapieren nicht mehr enthalten.
Viele andere Staaten verlangen nach wie vor die Angabe der Motornummer in den Kraftfahrzeugpapieren, bei den in diesen Staaten zugelassenen Kraftfahrzeugen. Im grenzüberschreitenden Verkehr richten sich die Behörden nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Damit es bei Fahrzeugkontrollen oder Grenzübertritten keine Schwierigkeiten wegen fehlender oder nicht korrekter Motornummern gibt, müssen bei Reparaturarbeiten die landesspezifischen Gesetze und Regelungen beachtet werden.
Damit bei Fahrzeugprüfungen (z. B. durch technische Prüfstellen, Polizeibehörden oder bei einer Ausfuhrkontrolle durch den Zoll) eine Identifizierung des Motors möglich ist, sind für den Einbau von Tauschmotoren und Kurbelgehäuse folgende Richtlinien zu beachten:
Einbau eines typgleichen Neu-/Tauschmotors
Nach einem Motortausch muss die Motornummer von der in Stand setzenden Werkstatt des eingebauten Tauschmotors in die Fahrzeugdatenkarte im VeDoc sowie in die Reparaturkartei bzw. Kundenkartei eingetragen werden. Aus diesen Unterlagen muss eindeutig hervorgehen, welcher Motor sich in dem Fahrzeug befand und welcher Tauschmotor eingebaut wurde (siehe VeDoc Änderungshandbuch PKWThemen Aggregate Allgemeines).
Bei Original MercedesBenz Tauschaggregaten darf das Tauschaggregatschild nicht von dem zum Einbau kommenden Motor entfernt werden.
Kurbelgehäuse und Teilmotoren
Die über die Teilelogistik lieferbaren Kurbelgehäuse und Teilmotoren haben keine MotorBaumusterKennzeichnung und auch keine Motornummer.
Die original Motornummer muss von der in Stand setzenden Werkstatt in das MotorNummernfeld am Kurbelgehäuse eingeschlagen und durch eine Fotodokumentation der alten und der neuen Motornummer dokumentiert und archiviert werden (siehe VeDoc Änderungshandbuch Pkw-Themen Aggregate Allgemeines).
Bei weiteren Fragen zur Notwendigkeit der Motornummer und der gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen wenden sie sich bitte an die zuständige Landesbehörde.
Referenzierte Dokumente
- ah0110p000101a Behandlung von Motor-Nr. beim Einbau von Tauschmotoren und fabrikneuen Ersatzmotoren bzw. Zylinderkurbelgehäusen