si0020s0055a

Service-Information: Ergänzender Hinweis bei der Durchführung der Anlieferungskontrolle für Neufahrzeuge

Typ si · Thema 00.20 · Version 0100 · 2019-09-24

Gültig für: Typ 470

Einordnung

Funktionsgruppe 0 Gesamt › 00 Gesamt-Fahrzeug › 00.20 Wartung, Wartungssysteme (FSS, ASSYST) — Baureihe 470

EinPAS 10 Service › 10.10 Dienstleistung Kunde › 10.10.31 Durchsicht/Kontrolle — Baureihe 470

EinPAS 45 Daten/Information › 45.20 Information/Maßnahmen › 45.20.20 Serviceinformation — Baureihe 470

SI00.20-S-0055A

Service-Information: Ergänzender Hinweis bei der Durchführung der Anlieferungskontrolle für Neufahrzeuge

24.09.2019

Typ

470

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

Zum Prüfen der Inhalte des Beutels mit den Beipackumfängen darf der Beutel nicht geöffnet werden.

Bei der Prüfung der Fahrzeugausrüstung und Fahrzeugdokumente (im Rahmen der Anlieferungskontrolle für Neufahrzeuge) wird unter anderem das Vorhandensein des Warndreiecks, des Verbandskastens usw. im Beutel mit den Beipackumfängen geprüft (siehe AP00.20-D-1101A).

Wenn Inhalte im ungeöffneten Beutel fehlen sollten, ist die Komplettierung der fehlenden Inhalte über Garantie abzurechnen.

Wenn im Rahmen der Anlieferungskontrolle festgestellt wird, dass der Beutel geöffnet wurde und Inhalte fehlen, dann handelt es sich um einen Transportschaden, der nicht über Garantie oder Kulanz abgerechnet werden darf. Fehlende Inhalte im Beipackumfang unbedingt auf den Frachtpapieren vermerken, da andernfalls im Nachhinein keine Verrechnung über die Frachtversicherung möglich ist (siehe AP00.20-D-1101A).

Anlieferungskontrolle für Neufahrzeuge durchführen

AP00.20-D-1101A

Referenzierte Dokumente