Mit der Verbreitung von aufgeladenen Benzin- und Dieselmotoren mit elektronischen Steuergeräten hat die Zubehörindustrie ihre Bemühungen verstärkt, die Motoren durch sog. "Chiptuning" weiter in Leistung und Drehmoment zu steigern.
Bei der Garantiebefundung werden vermehrt daraus resultierende Schadensbilder festgestellt. Deshalb weisen wir an dieser Stelle erneut darauf hin, dass sich an der ablehnenden Haltung unseres Hauses gegenüber derartigen Modifizierungen nichts geändert hat. Die Auslegung der Einzelkomponenten von Motormanagement und Antriebsstrang wurde bezüglich Komfort und Dauerhaltbarkeit aufeinander abgestimmt und im Typgenehmigungsverfahren festgeschrieben. Durch nachträgliche Fahrzeugveränderungen dieser Art oder Verwendung von nicht erprobten und frei gegebenen Fremdteilen reduzieren sich die herstellerseitigen Sicherheitsreserven.
Dies führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des betroffenen Fahrzeuges. Außerdem können Ansprüche aus Garantie und auf Gewährleistung ggf. ausgeschlossen sein, sofern ein Schaden durch Tuning-Maßnahmen (mit)verursacht wurde. Zudem stellt das Tuning einen sog. Produktmissbrauch dar, wodurch ggf. auch die Produkthaftung des Herstellers entfällt.
Referenzierte Dokumente
- of0700p100004a Informationsblatt zu Motor-Tuning, Bescheinigung