si0000g0118b

Service-Information: Abgasnorm Euro 5, Technische Änderungen, Neuerungen

Typ si · Thema 00.00 · Version 0100 · 2009-07-01

Gültig für: TYP 405.050 /101 /103 /121 /123 /201 /221, 437.421 /426 /431 /436 mit CODE (MS5) BlueTec 5

Einordnung

Funktionsgruppe 0 Gesamt › 00 Gesamt-Fahrzeug › 00.00 Allgemeines — Baureihe 405 (Baumuster 050, 101, 103, 121, 123, 201, 221) · Baureihe 437 (Baumuster 421, 426, 431, 436)

EinPAS 15 Motor › 15.40 Abgasanlage/Abgasnachbehandlung › 15.40.1 Grundinformation — Baureihe 405 (Baumuster 050, 101, 103, 121, 123, 201, 221) · Baureihe 437 (Baumuster 421, 426, 431, 436)

EinPAS 45 Daten/Information › 45.20 Information/Maßnahmen › 45.20.20 Serviceinformation — Baureihe 405 (Baumuster 050, 101, 103, 121, 123, 201, 221) · Baureihe 437 (Baumuster 421, 426, 431, 436)

SI00.00-G-0118B

Service-Information: Abgasnorm Euro 5, Technische Änderungen, Neuerungen

1.7.09

TYP 405.050 /101 /103 /121 /123 /201 /221, 437.421 /426 /431 /436 mit CODE (MS5) BlueTec 5

Abgasnorm Euro 5

Mit der Abgasnorm Euro 5 (EG-Richtlinie 2005/55/EG+Nachträge) wird zum 01. Oktober 2009 der gesetzlich limitierte Grenzwert der Stickoxidemission nochmals verschärft.

Der bisher bei Euro 4 gültige Grenzwert der Stickoxide (NOX) von 3,5 g/kWh wurde durch die Weiterentwicklung der BlueTec-Dieseltechnologie auf den geforderten Grenzwert von 2,0 g/kWh bei Euro 5 reduziert.

Emissionsstufen und Abgasgrenzwerte von Euro 0 bis Euro 5

Schadstoffgrenzwert in (g/kWh)

EURO 0

1990

EURO 1

1992/93

EURO 2

1995/96

EURO 3

2000/01

EURO 4

2005/06

EURO 5

2008/09

EURO 4 zu EURO 3

Absenkung in%

EURO 5 zu EURO 3

Absenkung in%

PM (Partikel)

keine

Begrenzung

0,4

0,15

0,1

0,02

0,02

-80

-80

HC (Kohlenwasserstoffe)

2,6

1,23

1,1

0,66

0,46

0,46

-30

-30

CO (Kohlenmonoxid)

12,3

4,9

4,0

2,1

1,5

1,5

-29

-29

NOX (Stickoxide)

15,8

9,0

7,0

5,0

3,5

2,0

-30

-60

Die Umstellung von Euro 4 (BlueTec 4) auf Euro 5 (BlueTec 5) erfolgt ab 01. Juli 2009 bei U20 ab FIN-End-Nr. 220955, bei U300/400/500 ab FIN-End-Nr. 220976 und bei U3000/4000/5000 ab FIN-End-Nr. 220918.

Maßnahmen zur Erfüllung der Abgasnorm Euro 5 (Typ 405.050, 405.101/103/121/123/201/221, 437.421/426/431/436)

Zur Erfüllung der Abgasnorm Euro 5 waren folgende technische Änderungen erforderlich:

1. Steuergerät Motorregelung MR (PLD)

Datensatz- Änderung zur Anpassung der Dosierstrategie an höhere NOX-Konvertierungsraten.

2. SCR Katalysator

Neuer SCR-Katalysator mit Sperrbeschichtung der Keramikmonolithen (NH3-Sperrkatalysator) zur Vermeidung von Ammoniak-Schlupf.

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Weitere Technische Änderungen/Neuerungen

Mit Einführung der Abgasnorm Euro 5 bei den Unimog-Fahrzeugen setzen weitere technische Änderungen bzw. Neuerungen in der Serie ein:

Motor OM 924 LA mit neuer Verbrennung
(Typ 437.421/426/431/436)

Die Verbrennung des Motors OM 924 LA wurde zur Verbesserung von Anfahrdynamik und Drehmomentaufbau weiterentwickelt.

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Neues Motorbaumuster: 924.931 (160kW)

Typ 437.421/426 mit Code (MQ4), Serie beim Typ 437.431/436

Änderungsumfänge Euro 5-Motor 924.931 gegenüber
Euro 4-Motor 924.923:

Abgasturbolader mit kleinerem Turbinenrad für besseres Ansprechverhalten

Kolben mit neuer Muldenform

10-Loch Einspritzdüsen (Sitzlochdüse) bisher 9-Lochdüse (Sacklochdüse)

Nockenwelle mit größerem Nockenhub

Steckpumpe mit größerem Hub

Steuergerät Motorregelung MR (PLD) mit neuem Datensatz

Zylinderkurbelgehäuse (Werkstoffänderung)

Optimiertes Kolbenringpaket

Zylinderkopf mit Dichtung

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Daraus ergeben sich für den Euro 5-Motor folgende Vorteile:

Entlastung des Zylinderkurbelgehäuses durch Absenkung des Verbrennungsspitzendrucks um ca. 10 bar

Entlastung des Einspritzsystems durch Absenkung des max. Einspritzdrucks um ca. 100 bar

Reduzierung des Ölverbrauchs durch geändertes Kolbenringpaket und optimiertes Honbild

Geräuschreduzierung durch weichere Verbrennung

Aufgrund der gravierenden technischen Änderungsumfänge ist eine Umrüstung des Euro 4-Motors 924.923 auf das Euro 5-Motorbaumuster 924.931 nicht möglich.

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Abgasanlage (Typ 437.421/426/431/436)

Neues Abgasrohr zwischen Motor und Katalysator mit:

geänderter Rohrgeometrie

motorseitiger Integralisolierung (Hochtemperaturisolierung) zum Schutz des Starter Magnetschalters vor Strahlungswärme

Dichtband zwischen Abgasrohr und Motorbremsklappenstutzen

Dichtband nach Ausbau des Abgasrohrs erneuern

zwei Entkoppelungselementen mit wasserdichtem und wärmeisolierendem Schutzschlauch

Einstellmaß des motorseitigen Entkoppelungselements von Euro 3/4 Fahrzeugen abweichend. (Einstellmaß Euro 3/4 = 207 mm bis 209 mm, Euro 5 = 189 mm bis 191 mm)

AccuLock-Rohrschellen (1) mit Graphiteinlage an den Rohranschlüssen des Katalysators

AccuLock-Rohrschellen (1) nach dem Ausbau erneuern Anziehdrehmoment = 54 Nm bis 62 Nm

Code (C87) Auspuff nach oben (Typ 437.421/426/431/436)

Der bisher eingebaute Injektor (2) ist entfallen

Entkoppelungselement (3) am Katalysatorausgang

Schnellspannverschluss (4) zur Verbindung von Entkoppelungselement (3) und Steigrohr

Zum Anheben des Fahrerhauses den Schnellspannverschluss (4) lösen und Entkoppelungselement (3) etwas zurückschieben

Der Durchmesser des Steigrohres wurde von bisher 100 mm auf 90 mm reduziert. Die Befestigung des Steigrohres an der B-Säule wurde angepasst.

Service-Information: Abgasnorm Euro 5, Technische Änderungen, Neuerungen

G49.10-3162-71

Bisherige Abgasrohrführung bei Euro 4 Fahrzeugen mit serienmäßiger Abgasrohrführung

Service-Information: Abgasnorm Euro 5, Technische Änderungen, Neuerungen

G49.10-3163-71

Abgasrohrführung bei Euro 5 Fahrzeugen mit serienmäßiger Abgasrohrführung

1 Accu-Lock Rohrschelle (mit Graphiteinlage)

Service-Information: Abgasnorm Euro 5, Technische Änderungen, Neuerungen

G49.10-3160-71

Bisherige Abgasrohrführung bei Euro 4 Fahrzeugen mit Code (C87) Auspuff nach oben

2 Injektor

Service-Information: Abgasnorm Euro 5, Technische Änderungen, Neuerungen

G49.10-3161-71

Abgasrohrführung bei Euro 5 Fahrzeugen mit Code (C 87) Auspuff nach oben

3 Entkoppelungselement

4 Schnellspannverschluss

AdBlue-Behälter (Typ 405.050, Typ 437.421/426/431/436)

Es werden nur noch AdBlue-Behälter mit einer Füllmenge von 18 l eingebaut.

Rückschlagklappe im Einfüllstutzen Kraftstoffbehälter
(Typ 405.050 und Typ 437.421/426/431/436)

Ab Juli 2009 ist im Einfüllstutzen des Kraftstoffbehälters eine Rückschlagklappe (1) eingebaut.

Ein Einbau der Rückschlagklappe (1) an älteren Fahrzeugen ist nicht erforderlich.

Die Rückschlagklappe (1) verhindert beim Betrieb der Fahrzeuge ohne Tankdeckel ein Ausgasen oder Austreten des Kraftstoffes.

Beim Typ 437.421/426/431/436 kann der für die Kanisterbetankung im Tankeinfüllstutzen angebrachte ausziehbare Einfüllstutzen damit nicht mehr realisiert werden.
Für die Kanisterbetankung ist, falls erforderlich, ein kanisterseitiger Einfüllstutzen zu verwenden.

Service-Information: Abgasnorm Euro 5, Technische Änderungen, Neuerungen

G47.10-3107-71

Einfüllstutzen Kraftstoffbehälter

1 Rückschlagklappe