Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über die bestehenden Wartungsvorraussetzungen bezüglich der Garantie-/Kulanzregelung z.B. beim Tausch von Aggregaten informieren.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Leistung aus der Garantie ist, dass alle Wartungsvorausetzungen entsprechend den Vorgaben des Herstellers erfüllt sind und das vollständig ausgefüllte Serviceheft bei Inanspruchnahme der Garantie vorliegt.
Sollte ein Schadensfall ursächlich darauf zurückzuführen sein, dass die Wartungsvorgaben nicht eingehalten wurden bzw. dass das Wartungssystem z.B. ASSYST manipuliert wurde, behält sich die Daimler AG vor, die an sie bzw. an die Landesorganisation (MPC/GV) gestellten Gewährleistungs- und Kulanzforderungen abzulehnen.
Zur Beachtung im Kulanzfall:
Kulanz ist eine freiwillige Leistung! Wurde die Wartung nicht in einer von Daimler autorisierten Werkstatt durchgeführt, behalten wir uns vor, eine Kulanzanfrage abzulehnen. Steht der aufgetretene Fehler in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Wartung, liegt eine freiwillige Kulanzzusage im Ermessensspielraum der Landesorganisation.