gf8295p2001b

Autorisierung Funktion

Typ gf · Thema 82.95 · Version 0103 · 2001-03-07

Gültig für: TYP 129, 202, 208.3, 210, 215, 220 mit CODE (348a) Notrufsystem EMERGENCY CALL mit CODE (498) Japan-Ausführung TYP 203, 215, 220 mit CODE (349) Notrufsystem E-Call mit CODE (498) Japan-Ausführung'

Einordnung

Funktionsgruppe 3 Aufbau › 82 Elektrische Anlage, Aufbau › 82.95 Notrufsysteme — Baureihe 129 · Baureihe 202 · Baureihe 203 · Baureihe 208 (Baumuster 3**) · Baureihe 210 · Baureihe 215 · Baureihe 220

GF82.95-P-2001B

Autorisierung Funktion

30.4.98

TYP 129, 202, 208.3, 210, 215, 220
mit CODE (348a) Notrufsystem EMERGENCY CALL
mit CODE (498) Japan-Ausführung

TYP 203, 215, 220
mit CODE (349) Notrufsystem E-Call
mit CODE (498) Japan-Ausführung

Mit der Autorisierung erteilt der Dienste-Anbieter die Berechtigung zum Auslösen eines EMERGENCY CALL Notrufes. Diese Berechtigung ist fahrzeug- und nicht personenbezogen.

Eine Autorisierung ist in folgenden Fällen erforderlich:

Bei der Erstinbetriebname des Systems

Bei einem Besitzerwechsel des Fahrzeugs

Nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten seit der letzten Autorisierung

Bei der Autorisierung erfolgt über Mobilfunk die Prüfung:

der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN).

ob das System richtig funktioniert (Positionsangabe)

Bei nicht autorisierter Anlage funktioniert EMERGENCY CALL Notruf nicht.

Autorisierung bei Erstinbetriebname:

Die Autorisierung erfolgt über ein Telefongespräch zum E-Call Center.

Ablauf der Autorisierung

Die Mercedes-Benz Service-Station verständigt den DBTJ über den Termin der Inbetriebnahme.

Dort wird die Übertragung der Autorisierungs-Botschaft für das betreffende Fahrzeug vorbereitet.

Zur Autorisierung muß am Fahrzeug Klemme 15R eingeschaltet sein. Die eigentliche Autorisierung erfolgt automatisch und dauert ca. 2 min.

Um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten muß während einer Autorisierung folgendes vermieden werden:

Eine Notalarm Auslösung oder

Klemme 15R mit dem Startschalter (S2) abschalten oder

EMERGENCY CALL in den Diagnose-Modus (über Hand-Held-Tester) setzen.

Deautorisierung

Bei einem Besitzerwechsel des Fahrzeugs muß das EMERGENCY CALL System vor der Übergabe deautorisiert werden, damit kein Mißbrauch möglich ist. Zur Deautorisierung ist ebenfalls der DBTJ zu verständigen.

Für die Autorisierung oder Deautorisierung ist ein störungsfreier Telefonempfang erforderlich, eventuell Fahrzeug unter freien Himmel stellen.

Zustandsanzeige (Kontrolleuchte) Funktion

GF82.95-P-2002B

Steuergerät E-CALL Anordnung/Aufgabe/Aufbau/Funktion

GF82.95-P-4200A

Tastschalter E-CALL Anordnung/Aufgabe/Aufbau/Funktion

GF82.95-P-4201A

Referenzierte Dokumente