AR07.54-D-0001NG | Dichtheitsprüfung Erdgasanlage | 2.11.11 |
MOTOR 271.951 im TYP 906 mit CODE (MZ2) Erdgasmotor M271
| Prüfen | ||
Gefahr! | Explosionsgefahr durch Austritt von Erdgas oder Überhitzung der Druckgasbehälter bei Arbeiten an erdgasbetriebenen Fahrzeugen. Erfrierungsgefahr für Körperteile durch ausströmendes Erdgas und durch Berühren der ventilnahen Bauteile beim Entleeren von Druckgasbehältern. Vergiftungs- bzw. Erstickungsgefahr durch Einatmen von Erdgas. | Zündquellen beseitigen. Für ausreichende Belüftung sorgen. Wärmeschutzhandschuhe tragen. | |
1 | Erdgasvorrat der Gasanlage prüfen, ggf. Gasanlage betanken | Ist der Erdgasvorrat erschöpft, wird dies im Kombiinstrument angezeigt. Wurde eine Verschraubung von den Gashochdruckleitungen der Erdgasanlage geöffnet, ist die Gasleitung zwischen Rückschlagventil und Füllanschluss drucklos, auch wenn die Gasbehälter wieder geöffnet wurden. Um die Gasleitung in diesem Bereich zu befüllen muss die Gasanlage betankt werden. | |
Gefahr! | Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor | Fahrzeug gegen selbsttätiges Anfahren sichern. | |
2 | Motor starten und im Leerlauf laufen lassen | ||
3 | Gasbetrieb durch Betätigen des Umschalters Gas/Benzin einschalten | Das Einspritzsystem schaltet automatisch in den Gasbetrieb um, dies wird durch das Leuchten der Kontrollleuchte im Umschalter Gas/Benzin angezeigt. Der Gasbetrieb ist erst ab einer Kühlmitteltemperatur von ca. 30 °C möglich. | |
4 | Motor abstellen und Gasanlage nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen auf Dichtheit prüfen | ||
Mehrbereichs-Gasspürgerät, Leck-Such-Spray | Gaslecksuchgeräte |
Referenzierte Dokumente
- as0000z000501a Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor
- as0000z001801a Explosionsgefahr durch Austritt von brennbaren Gasen oder Überhitzung der Gasbehälter. Verletzungsgefahr durch Verbrennungen an Haut und Augen. Erfrierungsgefahr für Körperteile durch ausströmendes Gas und durch Berühren der