AP55.20-D-5550A | Kipperanlage — Funktion, Spiel und Befestigung prüfen | 23.8.11 |
TYP 901, 902, 903, 904, 905 mit CODE (P56) Dreiseiten-Kipper (Meiller)
TYP 668, 670
mit CODE (PJ1) Kippbrücke 3100x2200x350
mit CODE (PJ2) Kippbrücke 4000x2200x350
N55.20-2027-05
1 Schalter Kippbrücke
2 Hilfsrahmen
3 Sicherheitsseile
4 Sicherheitsstütze
Folgende Arbeitsanleitung behandelt im Mercedes-Benz-Werk eingebaute Meiller-Kipperanlagen. Bei anderen Kipperanlagen sind die, eventuell abweichenden, Bedienungs- und Wartungsvorschriften des jeweiligen Herstellers zu beachten. | |||
Gefahr! | Lebensgefahr beim Kipperbetrieb durch Aufenthalt im Kippbereich oder unter der angehobenen Kippbrücke. Verletzungsgefahr durch Quetschen und Klemmen von Körperteilen beim Absetzen der Kippbrücke | Während des Kippens dürfen sich keine Personen im Kippbereich der Kippbrücke befinden. Bei Arbeiten unter der angehobenen Kippbrücke diese immer mit der Kippbrücken-Stütze sichern. | |
| Prüfen | ||
Gefahr! | Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor | Fahrzeug gegen selbsttätiges Anfahren sichern. | |
1 | Motor starten, Nebenantrieb einschalten | Bei Typ 668, 670 muss die Kontrollleuchte "Nebenantrieb" aufleuchten. | |
2 | Schalter Kippbrücke (1) betätigen und Kippbrücke anheben | Der Aufenthalt unter der nicht abgestützten Kippbrücke ist lebensgefährlich und deshalb verboten. Vor Abheben der Kippbrücke muss die Kontrollleuchte "Kippbrücke" aufleuchten. | |
3 | Funktion und Einstellung des Abstellventils prüfen, dazu Kippbrücke bis zum Abregeln anheben | Beim Rückwärts- und Seitwärtskippen muss das Abstellventil öffnen, bevor die Sicherheitsseile (3) gespannt sind; auch bei erhöhter Motordrehzahl und maximaler Förderleistung der Pumpe. | |
Bei Feststellung von Schäden/Mängeln: Schäden/Mängel beseitigen – gegen gesonderten Auftrag. | |||
4 | Hilfsrahmen (2) und Sicherheitsseile (3) auf Zustand und Befestigung prüfen | Bei Feststellung von Schäden/Mängeln: Schäden/Mängel beseitigen – gegen gesonderten Auftrag. | |
5 | Sicherheitsstütze (4) der Kippbrücke auf Gangbarkeit prüfen | Bei Feststellung von Schäden/Mängeln: Schäden/Mängel beseitigen – gegen gesonderten Auftrag. | |
6 | Kippbrücke ablassen und Nebenantrieb ausschalten | Die Kontrollleuchte "Nebenantrieb" muss erlöschen. | |
7 | Motor abstellen |
Referenzierte Dokumente
- as0000z000501a Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor
- as5520z000101a Lebensgefahr beim Kipperbetrieb durch Aufenthalt im Kippbereich oder unter der angehobenen Kippbrücke. Verletzungsgefahr durch Quetschen und Klemmen von Körperteilen beim Absetzen der Kippbrücke