Dargestellt EU-Fahrzeuge |
1 | Warenzeichen |
2-4 | Welthersteller-Code |
5-10 | Fahrzeugbaumuster |
11 | Lenkung |
12 | Herstellerwerk |
13-18 | Produktionsnummer |
19 | Warenzeichen |
P60.00-0252-05
Dargestellt USA-Fahrzeuge |
1 | Warenzeichen |
2 - 4 | Welthersteller-Code |
5 - 8 | Fahrzeugbaumuster |
9 | Rückhaltesystem |
10 | Prüfziffer |
11 | Modelljahr-Code |
12 | Herstellerwerk |
13 - 18 | Produktionsnummer |
19 | Warenzeichen |
P60.00-2734-05
EU-Fahrzeuge:
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer beginnt und endet mit dem Mercedes Stern (Warenzeichen) und zählt 19 Schlagzeichen bei einer Gesamtlänge von 106 mm (4 mm).
USA-Fahrzeuge:
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer beginnt und endet mit dem Mercedes Stern (Warenzeichen) und zählt 19 Schlagzeichen bei einer Gesamtlänge von 103 mm.
Wurde im Reparaturfall der Bereich erneuert, in dem die Fahrzeug-Identifizierungsnummer eingeprägt war, muss diese dem Typ entsprechend wieder an gleicher Stelle eingeschlagen werden.
Dies ist eine meldepflichtige Änderung am Fahrzeug. Sie muss in der Bundesrepublik Deutschland unverzüglich der Zulassungsstelle schriftlich mitgeteilt werden.
Dazu ist dem Fahrzeughalter eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle auszustellen, aus der hervorgeht, dass die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach einer Karosseriereparatur neu eingeschlagen wurde.
Zum Beweis kann die aus dem Altteil ausgeschnittene originale Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit vorgelegt werden.
Eine von der Werkstatt falsch oder unvollständig eingeschlagene Fahrzeug-Identifizierungsnummer muss durchkreuzt und dem Typ entsprechend im Reservefeld des rechten Querträgers, der rechten Seite des Kardantunnels, der Trennwand hinten oder der Stirnwand richtig eingeschlagen werden.
Dieser Vorgang ist in der Bescheinigung für die Zulassungsstelle zusätzlich wie folgt zu vermerken:
”Die falsch oder unvollständig eingeschlagene Fahrzeug-Identifizierungsnummer wurde durchkreuzt und die richtige Fahrzeug-Identifizierungsnummer in das Reservefeld eingeschlagen”.
Die Exportländer müssen ihre jeweiligen Zulassungsbestimmungen bzw. gesetzlichen Vorschriften beachten.