Motor | 100, 102, 103, 104, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 119, 120, 121, 123, 127, 129, 130, 133, 137, 139, 152, 155, 156, 157, 159, 166, 176, 177, 178, 180, 254, 256, 260, 264, 266, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 282, 285, 601, 602, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 611, 612, 613, 615, 616, 617, 621, 626, 628, 629, 640, 642, 646, 647, 648, 651, 654, 656, 668, 780.001/990/996/998 |
Motor | 780.991 im Typ 169.090 |
Motor | alle (BUS, GW, LKW, Leichte Transporter, Schwere Transporter, UNIMOG, smart) |
Kühlmittelzusammensetzung
Pkw- und Nfz-Motoren (Normalfall):
50 % Wasser und 50 % Korrosions- bzw. Frostschutzmittel.
Abweichende Kühlmittelzusammensetzung für Nfz-Motoren siehe MB-Betriebsstoff-Vorschriften.
Kühlmittelzusammensetzung OM 607 oder M 200 im Typ 415
Warmländer:
60 % Wasser und 40 % Korrosions- bzw. Frostschutzmittel.
Kaltländer:
50 % Wasser und 50 % Korrosions- bzw. Frostschutzmittel.
Bei der Baureihe 415 wird ab Werk das Korrosions- bzw. Frostschutzmittel Arteco ETX 9536 B (gelb fluoreszierend) verwendet. Mit diesem Korrosions- bzw. Frostschutzmittel ändert sich der ab Werk eingestellte Frostschutz im Vergleich zu bisherigen Mercedes-Benz Van Baureihen. Der Frostschutz ist im Bereich zwischen -25 °C bis -37 °C ab Werk eingestellt und muss nicht angepasst werden. Daraus ergibt sich eine abweichende Kühlmittelzusammensetzung. MB-Betriebsstoff-Vorschriften beachten.
Aufgaben Korrosions- bzw. Frostschutzmittel
Korrosions- und Kavitationsschutz für alle Bauteile im Motorkühlsystem
Frostschutz
Siedepunkterhöhung, das Kühlmittel verdampft nicht so schnell. Bei hohen Kühlmitteltemperaturen wird Kühlmittelauswurf vermieden.
Frostschutz
50 % Korrosions- bzw. Frostschutzmittelanteil bietet einen Frostschutz bis ca. -37 °C. Eine höhere Konzentration ist nur bei noch tieferen Umgebungstemperaturen zweckmäßig. 55 % Korrosions- bzw. Frostschutzmittelanteil bietet einen Frostschutz bis ca. -45 °C.
Bei der Baureihe 415 mit OM 607 oder M 200 liegt der werksseitig eingestellte Korrosions- bzw. Frostschutzmittelanteil bei 40 % (Warmländer) bzw. 50 % (Kaltländer). Dies bietet einen Frostschutz bis -25 °C bzw. bis -37 °C.
Mehr als 55 % Korrosions- bzw. Frostschutzmittelanteil sind nicht zu verwenden, da damit der maximale Frostschutz erreicht ist.
Eine noch höhere Konzentration verringert wieder den Frostschutz und verschlechtert die Wärmeabfuhr. Eine verringerte Wärmeabfuhr kann zu Schäden an Bauteilen des Motorkühlsystems bzw. am Motor führen.
Kühlmittel ReadyMix
Alle Konventionellen frei gegebenen Kühlmittel als ReadyMix sind schon mit Wasser gemischt und dürfen nicht zusätzlich mit Wasser gemischt werden.
Das für Brennstoffzellenkühlkreislauf freigegebene Kühlmittel ist nur als ReadyMix zu verwenden. Das Kühlmittel darf nicht zusätzlich mit Wasser gemischt werden. Damit wird die geeignete geringe elektrische Leitfähigkeit gewährleistet.
Wasser
Sauberes und nicht zu hartes Wasser verwenden. Häufig, jedoch nicht immer, erfüllt Trinkwasser die Anforderungen. Der Gehalt des Wassers an gelösten Stoffen kann für das Auftreten von Korrosion von Bedeutung sein. Im Zweifelsfall das Wasser analysieren.
Frischwasservorschriften siehe MB-Betriebsstoff-Vorschriften.
Erneuern eines Bauteils im Kühlmittelkreislauf
Einbau eines neuen Bauteils
Beim Einbau eines neuen metallischen Bauteils im Kühlmittelkreislauf, das in Berührung mit Kühlmittel kommt (beispielsweise Kühler, Heizungswärmetauscher, Ladeluftkühler, usw.), muss das abgelassene Kühlmittel entsorgt und durch frisches Kühlmittel ersetzt werden. Sonst können die Fahrzeuge wegen mangelhaftem Korrosionsschutz Schaden nehmen, die bis zum wirtschaftlichem Totalschaden führen.
Bei sonstigen Komponenten (Schläuche, usw.) darf das Kühlmittel in neuwertigen Kanister aufgefangen und nach Einbau wieder eingefüllt werden.
Lagerung eines ausgebauten Bauteils
Wird beim Erneuern ein metallisches Bauteil des Kühlmittelkreislaufs ausgebaut und wieder eingebaut, wird empfohlen, dieses Bauteil nicht länger als 3 Tage unbefüllt zu lagern, da sonst starke Korrosionsprozesse auftreten. Diese können dazu führen, dass die Korrosionsinhibitoren nicht mehr in der Lage sind, diese metallischen Oberflächen zu schützen, selbst wenn mit einem frischen Kühlmittel befüllt wird.
Werden solche Bauteile ausgebaut und für länger als 3 Tage gelagert, sind diese entweder vollständig zu entleeren oder möglichst vollständig mit frischem Kühlmittel zu befüllen. Die Anschlüsse dieser Komponenten sind während des Erneuern luftdicht zu schließen. Damit wird die Geschwindigkeit der Korrosion reduziert.
Betriebsüberwachung des Kühlmittels
Vor Beginn der kalten Jahreszeit Kühlmittel auf Kältebeständigkeit prüfen.
In Ländern mit hohen Außentemperaturen Korrosions- bzw. Frostschutzmittel-Konzentration einmal jährlich prüfen.
Der Korrosionsschutz im Kühlmittel wird während des Betriebs abgebaut. Altes Kühlmittel, bei dem der Korrosionsschutz weitgehend abgebaut ist, wirkt stark korrosiv.
Gebrauchsdauer
Die maximal zulässige Gebrauchsdauer des Kühlmittels ist dem Wartungsheft, dem jeweils gültigen Service- bzw. Wartungsblatt oder den MB-Betriebsstoff-Vorschriften zu entnehmen.
Gebrauchsdauer bei abweichender Kühlmittelzusammensetzung für Nfz-Motoren, siehe MB-Betriebsstoff-Vorschriften.
Bevor neues Kühlmittel eingefüllt wird, muss das verbrauchte Kühlmittel aus dem Motorkühlsystem gespült werden.
Bei starker Verschmutzung oder Verölung, Motorkühlsystem reinigen.
Ansonsten kann es zu Schäden an Bauteilen des Motorkühlsystems kommen.
Wird das abgelassene Kühlmittel wieder verwendet, ist es unbedingt erforderlich, dass das Kühlmittel vor dem Einfüllen in das Motorkühlsystem gefiltert wird.
Es dürfen keine Schmutzpartikel in das Motorkühlsystem gelangen.
Ansonsten kann es zu Schäden an Bauteilen des Motorkühlsystems kommen.
Entsorgung von Kühlmitteln
Die gesetzlichen Regelungen, bzw. die örtlichen Abwasservorschriften sind zu beachten.
Für den Standortbereich Bundesrepublik Deutschland gibt es z. B. folgende Broschüre über den Umgang der Entsorgung von Abfall im Kraftfahrzeuggewerbe:
Umweltschutz-Handbuch für Kfz-Reparaturbetriebe
Herausgeber: Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)
10117 Berlin, Behrenstraße 35