ah0010p100006a

Hinweise zu Arbeiten an erdgasbetriebenen Fahrzeugen

Typ ah · Thema 00.10 · Version 0100 · 2013-08-14

Gültig für: TYP 211, 212 mit CODE 924 (Bivalenter Erdgasantrieb) TYP 242 mit CODE 924 (Monovalenter Erdgasantrieb) TYP 245 mit CODE 924 (Bivalenter Erdgasantrieb)

Einordnung

Funktionsgruppe 0 Gesamt › 00 Gesamt-Fahrzeug › 00.10 Fahrzeug vollständig, Technische Daten, Gesetzliche Prüfungen — Baureihe 211 · Baureihe 212 · Baureihe 242 · Baureihe 245

EinPAS 45 Daten/Information › 45.10 Gesamtfahrzeug › 45.10.1 Grundinformation — Baureihe 211 · Baureihe 212 · Baureihe 242 · Baureihe 245

AH00.10-P-1000-06A

Hinweise zu Arbeiten an erdgasbetriebenen Fahrzeugen

TYP

211, 212

mit CODE 924 (Bivalenter Erdgasantrieb)

TYP

242

mit CODE 924 (Monovalenter Erdgasantrieb)

TYP

245

mit CODE 924 (Bivalenter Erdgasantrieb)

Personelle Voraussetzung:

Es wird vorausgesetzt, dass das Prüfpersonal für die Dichtheitsprüfung gemäß den länderspezifischen Bestimmungen und Gesetzen qualifiziert und fähig ist (mindestens Befähigungsnachweis bzw. Sachkundenachweis für Gasfahrzeuge).

Arbeiten an der Erdgasanlage dürfen nur von Personal durchgeführt werden, welches speziell dafür geschult wurde. Vor Beginn der Arbeiten ist die jeweilige Arbeitsanweisung sorgfältig zu lesen.

Hinweise und Informationen:

Um eine einwandfreie Funktion der Erdgasanlage und ihrer Bauteile zu gewährleisten und Schäden an Personen und Bauteilen zu vermeiden, müssen alle Hinweise und Informationen beachtet werden.

Die Sicherheitshinweise beim Umgang mit Erdgasfahrzeugen sind einzuhalten.
Ansonsten kommt es zu Personen-, Sach- und Umweltschäden.

Während der Montage von Bauteilen der Erdgasanlage ist auf eine saubere Arbeitsumgebung zu achten.
Bereits Haare oder Kleidungsfussel können zu Undichtigkeiten an der Erdgasanlage führen. Daher niemals die Dichtungswerkstoffe oder die Dichtsitze an Bauteilen der Erdgasanlage mit einem Tuch oder mit Stoff reinigen.

Die Druckgasbehälter dürfen vor der Demontage nicht vollständig entleert werden, da beim Tausch von Bauteilen der Erdgasanlage eine Restmenge Gas für die anschließende Dichtheitsprüfung erforderlich ist. Der Gasdruck muss > 20 bar sein.