W54.00-0040-01
Allgemeine Hinweise zur Plausibilitätsprüfung:
Der Kühlmittel- und der Kraftstofftemperaturgeber der MR (PLD) haben die gleiche Kennlinie. Je nach Umgebungs- oder Motortemperatur kann der gültige Wert zwischen
300 Ω oder 25 kΩ liegen. Die Grenzwerte (ca. 300 Ω bei 80 °C und ca. 10 kΩ bei 10 °C) des Ladedruckgebers liegen ähnlich.
Die Überwachungsschaltung im Steuergerät erkennt einen Geber-Defekt nur bei Unter- oder Überschreitung der Geber-Grenzwerte (Kurzschluß oder Unterbrechung).
Bei einer Unter- oder Überschreitung eines Geber-Grenzwertes führt das Steuergerät
die Motor-Regelung mit einem für alle Motor-Betriebszustände optimierten Ersatzwert durch,
legt einen entsprechenden Fehlercode im Speicher ab
und
bringt den Fehler im Display des Großinstruments oder des Instruments zur Anzeige.
Der Ersatzwert wird bei der Abfrage der Meßwerte (MW) als gültiger Istwert angezeigt.
Ein defekter Geber, der z. B. mit einem festen Widerstandswert im zulässigen Bereich zwischen dem unteren und oberen Grenzwert liegt, kann vom Steuergerät nicht als fehlerhaft erkannt werden.
Ein Geber-Defekt löst in diesem Fall im Steuergerät weder den Einsatz eines optimierten Ersatzwertes noch die Anzeige eines Fehlercodes aus.
Außergewöhnliche Betriebszustände wie z. B.
Leistungsmangel,
erhöhter Kraftstoffverbrauch,
erhöhte Schwarzrauchbildung,
Weißrauchbildung beim Motorstart
oder
Motorstartprobleme
können auf einen vom Steuergerät nicht erkannten Geber-Defekt hinweisen.
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Beim Auftreten außergewöhnlicher Motor-Betriebszustände ohne Anzeige eines Fehlercodes sollte stets der Fehlersuche an den mechanischen Motor-Komponenten eine Plausibilitätsprüfung der entsprechenden Geber vorausgehen.
Die Plausibilitätsprüfung sollte vorzugsweise bei kaltem Motor durchgeführt werden. Eine Prüfung am warmen, abgestellten Motor ist jedoch auch möglich und kann im Zweifelsfall in Verbindung mit der Prüfung bei kaltem Motor die Fehlererkennung verbessern. Im kalten und im warmen Zustand müssen die angezeigten Temperaturwerte der Temperaturgeber annähernd gleich sein.
Die zulässige Abweichung der Temperaturwerte
bei kaltem Motor darf 5 °C
und
bei warmem Motor 20 °C
betragen.
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Plausibilitätsprüfung:
1 Taste "SYSTEM" bei eingeschalteter Zündung solange betätigen, bis auf dem Display die System-Kurzbezeichnung des gewünschten Steuergerätes erscheint.
2 Mit der Taste "INFO" die Meßwerte (MW) der Temperaturgeber auf dem Display abrufen.
3 Angezeigte Meßwerte miteinander vergleichen.
Anzeigebeispiel bei kaltem Motor:
Meßwert 13 MR/PLD MW 13
Kühlmitteltemperaturgeber + 23
Meßwert 14 MR/PLD MW 14
Kraftstofftemperaturgeber + 42
Meßwert 16 MR/PLD MW 16
Motoröltemperaturgeber + 24
Meßwert 17 MR/PLD MW 17
Ladelufttemperaturgeber + 21
Im Anzeigebeispiel weicht der Meßwert 14 (MW 14) des Kraftstofftemperaturgebers erheblich von den vergleichbaren Meßwerten der anderen Geber ab. Die Temperaturwert-Abweichung deutet auf einen Geber-Defekt oder eine Störung im Stromkreis des Gebers hin.