Schutzumfang
Die persönliche Schutzausrüstung schützt bei Arbeiten an Fahrzeugen, bei denen der Zustand des Hochvolt-Bordnetzes nicht eindeutig erkennbar ist, (z. B. Unfallfahrzeuge) vor potenziellen Gefahren.
Potenzielle Gefahren sind:
Elektrische Gefährdungen durch elektrischen Schlag (z. B. durch nicht mehr vollständig vorhandenen Berührschutz).
Thermische Gefährdungen durch Lichtbogen bei Kurzschluss bzw. Abziehen von Steckkupplungen.
Chemische Gefährdungen durch Austritt von flüssigen Medien (z. B. Elektrolyt bei einer mechanisch beschädigten Hochvoltbatterie).
1 | Elektrikerschutzhelm ohne Lüftungslöcher |
2 | Gesichtsschutz/Augenschutz |
3 | Schutzhandschuhe |
4 | Störlichtbogenmantel der Klasse 2 |
P54.00-A005-80
Anforderungen und Normen für Schutzhandschuhe (3)
Es sind die länderspezifischen Gesetze zu beachten.
Spannungsfestigkeit von mindestens 1000 V AC/1500 V DC (Maximalspannung im Fahrzeug 750 V DC, Stand 2014).
Thermische Schutzwirkung nach DIN EN 60903:2012 Abschnitt 5.8.2 muss nachgewiesen sein.
Beständigkeit gegen Säuren und Öle.
Oben genannte Anforderungen werden als ausreichend angesehen, da damit auch eine thermische Beständigkeit gegeben ist.
Für den europäischen Raum sind Schutzhandschuhe (3) entsprechend der Norm DIN EN/IEC 60903 Schutzklasse 0 (R (Säure + Öl + Ozon) + C (niedrige Temperatur)) einzusetzen.
Anforderungen und Normen für Störlichtbogenmantel der Klasse 2 (4) und Gesichtsschutz/Augenschutz (2) mit Elektrikerschutzhelm ohne Lüftungslöcher (1)
Es sind die länderspezifischen Gesetze zu beachten.
Für einen Störlichtbogenmantel der Klasse 2 (4) gelten die Anforderungen nach EN ISO 11612.
Für einen Gesichtsschutz/Augenschutz (2) gelten die Anforderungen nach EN 166.
Optional kann auch ein Gesichtsschutz/Augenschutz (2) mit Elektrikerschutzhelm ohne Lüftungslöcher (1) nach EN 397 sowie EN 50365-2002-11 getragen werden.
Verwendung
Manuelle Freischaltung.
Eingangsdiagnose von Unfallfahrzeugen.
Umgang mit mechanisch beschädigten Hochvoltbatterien (Ausbau, Bewertung, Lagerung in Ruhebehältern).
Beschaffung
Für die betroffenen Mitarbeiter muss unter Berücksichtigung der entsprechenden Größe eine persönliche Schutzausrüstung entsprechend der länderspezifischen Anforderungen aus dem freien Handel nach den beschriebenen Normen bzw. Schutzumfängen zur Verfügung gestellt werden.
Empfohlen werden Schutzhandschuhe (3) mit Baumwolleinlage bzw. aus hygienischen Gründen mit zusätzlichen Baumwollunterziehhandschuhen.
Niederlassungen und MercedesBenz Vertragspartner können die persönliche Schutzausrüstung über den MercedesBenz PartnerShop online unter https://partner-shop.mbvd.de bestellen.
Für Niederlassungen gelten die Freigaben gemäß "PSA-Katalog".
Prüfung
1 Alle Werkzeuge, Ausrüstungen, Schutz- und Hilfsmittel, die für den sicheren Betrieb und das Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen vorgeschrieben sind, müssen für diesen Einsatz geeignet sein, im ordnungsgemäßen Zustand erhalten und bestimmungsgemäß angewendet werden.
2 Sichtkontrolle der Schutzhandschuhe (3) vor jeder Benutzung auf Risse, Stiche, Abriebe oder andere Beschädigungen.
3 Dichtheitsprüfung der Schutzhandschuhe (3) vor jeder Benutzung durch Lufteinschluss und Aufrollen des Schutzhandschuhs (3) (bzw. Verwendung eines pneumatischen Handschuhprüfers).
4 Zusätzliche Prüfungen nach Herstellervorgabe.
Kennzeichnung
Farben-Code, Schutzklassen und Normen der Schutzhandschuhe (3)
Schutzhandschuhe (3): Farb-Code nach Schutzklasse 0, Farbe Rot (nach EN 60903)
3 | Schutzhandschuhe |
A | Schutzklasse |
B | DIN Norm |
C | Symbol: Geeignet zum Arbeiten unter Spannung |
P54.10-4194-80