Bisher mussten die Vorbereitungsarbeiten zu Lack- und Rohbaubeanstandungen über den gesonderten Schadensschlüssel 60162 eingereicht werden.
Im Zuge der Vereinfachung der Garantie- und Kulanzabwicklung entfällt die separate Verschlüsselung ab sofort.
Alle Vorbereitungsarbeiten zu Lack- bzw. Rohbaubeanstandungen müssen über das Schadteil verschlüsselt und dürfen nur einmal pro Antrag eingereicht werden. Bei mehreren Schadteilen ist ein Teil beliebig auszuwählen. Relevante Arbeitspositionen sind über ASRA zu ermitteln und entsprechend dem Anwendungsfall anzuziehen. Je nach Reparaturfall darf in der Regel pro Antrag nur eine Arbeitsposition für Vorbereitungsarbeiten vergeben werden.
Der Schadensschlüssel 60162 wird zum nächsten Release gelöscht. Die SI98.00P0001A und SI98.00P0001B werden hiermit ersetzt und sind damit ebenfalls ungültig.
Die Arbeitspositionsnummern können zwischen Pkw bzw. Van, Alt- bzw. Neutypen unterschiedlich sein.
Sollte ablaufbedingt eine getrennte Bearbeitung (durch weitere Personen bzw. separaten Bearbeitungstag) von ausgebauten und eingebauten Teilen erfolgen, die eine Wiederholung der Vorbereitungsarbeiten erforderlich machen, kann dies mit der jeweils passenden Vorbereitungsarbeit zusätzlich mit Begründung im Antrag abgebildet werden.
Jede einzelne Arbeitsposition für Vorbereitungsarbeiten umfasst alle einmal vorkommenden Tätigkeiten eines Reparaturauftrags.