Die Fehlersuche bei Problemen mit dem Fahrberechtigungssystem (FBS) oder dem Zugangsberechtigungscode wurde überarbeitet.
Bei der Diagnose bitte wie folgt vorgehen:
Kurztest durchführen
Steuergeräte
Aufbau
EZS
Sonderabläufe
Geführte Prüfung des Senderschlüssels
oder
Geführte Prüfung des Fahrberechtigungssystems
Hier die jeweilige Beanstandung auswählen.
Bei Problemen mit dem Öffnen/Schließen des Fahrzeugs:
Geführte Prüfung des Senderschlüssels durchführen
Bei Problemen mit dem Starten des Motors:
Geführte Prüfung des Fahrberechtigungssystems durchführen
Es folgt eine geführte Prüfung, mit deren Hilfe eine eindeutige Bestimmung des fehlerhaften Bauteils sichergestellt wird.
Bei diesen Prüfungen werden die Komponenten elektronisches Zündschloss (EZS), elektrische Lenkungsverriegelung (ELV) und Senderschlüssel in ihrem funktionalen Zusammenhang getestet.
Die Diagnosetätigkeiten können über folgende Arbeitspositionen abgerechnet werden:
54 1011 Kurztest durchführen
80 0660 Fahrberechtigungssysteme prüfen (nach Kurztest)
oder
54 1011 Kurztest durchführen
80 0661 Einzelteile Fahrberechtigungssysteme:.......... nach Kurztest prüfen
Keine Bauteile ohne vorher durchgeführte Diagnose erneuern!
Zur schnellen und einwandfreien Diagnose sollten idealerweise beide Schlüssel vorliegen.
Bitten Sie deshalb den Kunden bereits bei der Terminvereinbarung um die Bereithaltung beider Schlüssel beim späteren Reparaturtermin. Ist dies nicht möglich, achten Sie bitte unbedingt auf den richtigen Diagnosepfad während der Diagnose mit XENTRY Diagnostics!
Die Diagnose immer komplett bis zum Hinweis auf das zu erneuernde Bauteil durchführen.
Angewandte Diagnoseschritte werden in den Steuergeräten EZS und ELV abgelegt. Bei der Überprüfung der Bauteile in der Garantieprüfstelle können bei der Befundung die Diagnoseschritte der Werkstatt nachvollzogen werden.
Am Ende der jeweiligen Prüfschritte erscheint auf dem Display ein Hinweis mit der Bitte, einen Ausdruck zu erstellen.
Diesen Ausdruck sowie den Ausdruck des Kurztests bitte unbedingt den über den Garantieweg zurückgesandten Bauteilen beifügen.
Wir werden bei der Garantiebefundung darauf achten, ob anhand des Diagnoseergebnisses ein berechtigter Ausbau vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder liegen die Diagnoseausdrucke nicht bei, behalten wir uns vor, den Garantieantrag abzulehnen.
Gleiches gilt, wenn die angeforderten Bauteile nicht nachweisbar an die Garantieprüfstelle versandt wurden.
Alle von der Garantieprüfstelle angeforderten, sowie die in dieser Service-Information genannten Bauteile sind zurückzusenden.
Die Rücksendung der Bauteile erfolgt über den jeweiligen Rücklieferprozess des Marktes.
Diese Bauteile sind explizit vom Rundschreiben "Handhabung von Schlüsseln und anderen diebstahlrelevanten Teilen" ausgeschlossen.