Es ist feststellbar, dass bei Kundenbeanstandungen bezüglich einer vermeintlich ungenauen Kraftstoffanzeige Software-Updates und/oder Codierungen am Kombiinstrument (A1) durchgeführt und abgerechnet werden.
Wir weisen hiermit darauf hin, dass vom Kunden wahrgenommene größere Abweichungen der Kraftstoffanzeige im Vergleich zur tatsächlich nachgetankten Kraftstoffmenge durchaus im Rahmen der Toleranzen der Spezifikation für die Kraftstoffanzeige liegen.
Ein Software-Update und eine Codierung des Kombiinstruments (A1) kann lediglich für Fahrzeuge vor Produktion 02/2017 erforderlich und zielführend sein.
Deshalb behalten wir uns vor, Garantieanträge für Fahrzeuge ab Produktion 03/2017 abzulehnen.
Sollte es bei diesen Fahrzeugen in Einzelfällen zu extremen Abweichungen der Kraftstoffanzeige kommen (> 5 l), so ist ein separater TIPS-Fall zu erstellen. Hierzu benötigen wir die Dokumentation von mindestens 3 Tankvorgängen mit der Kraftstoffanzeige im Kombiinstrument (A1), dem Kilometerstand und der nachgetankten Kraftstoffmenge.