Dargestellt: eingeklemmte Klammer (nicht in Ordnung) |
1 | Klammer |
2 | Elektrischer Leitungssatz |
3 | Verkleidung |
4 | Instrumententafel |
S54.18-4717-06
Dargestellt: lose Klammer (in Ordnung) |
1 | Klammer |
2 | Elektrischer Leitungssatz |
3 | Verkleidung |
4 | Instrumententafel |
S54.18-4718-06
Hiermit weisen wir darauf hin, dass die Klammer (1) am elektrischen Leitungssatz (2) des Steuergerätes Mantelrohrmodul (MRM) (N80) bei den oben genannten Fahrzeugen keine Funktion hat. Daher darf die Klammer (1) weder an der Verkleidung (3) des Steuergerätes Mantelrohrmodul (MRM) (N80) noch an die Instrumententafel (4) eingeklemmt werden.
Bei Reparaturarbeiten in diesem Bereich muss der elektrische Leitungssatz (2) des Steuergerätes Mantelrohrmodul (MRM) (N80) scheuerfrei und mit loser Klammer (1) verlegt werden.
Wird die Klammer (1) eingeklemmt, besteht die Möglichkeit, dass der elektrische Leitungssatz (2) des Steuergerätes Mantelrohrmodul (MRM) (N80) an Bauteilen der Instrumententafel (4) scheuert oder die Verstellmöglichkeit der Lenksäule begrenzt wird.
Reparaturarbeiten aufgrund von Folgeschäden durch das Einstecken der Klammer (1) dürfen nicht auf Garantie oder Kulanz abgerechnet werden.