Beim Erneuern des Motorkühlers oder des Heizungswärmetauschers muss bei Fahrzeugen mit Code B3H (Sekundär-Wasser-Retarder) immer das Kühlmittel erneuert werden. Die Verwendung des alten Kühlmittels kann dazu führen, dass das Kühlmittel bis zum nächsten Kühlmittelwechselintervall nicht stabil bleibt und daraus im schlimmsten Fall eine Verschlammung des Motorkühlsystems resultiert. Durch das Erneuern des Kühlmittels wird dies verhindert.