Im entsprechenden Betriebsjahr ist zusätzlich zum Erneuern des Kühlmittels bei Fahrzeugen mit Code M8T (Kühlmittelfilter) auch das Erneuern des Filtereinsatzes gemäß der Übersichtsmatrix abzurechnen. Im 4. und 6. Betriebsjahr sind diese Kosten seitens des Kunden zu tragen.
Diese Abrechnungsweise gilt auch im Servicevertragsfall bei Complete, SelectPlus, Select und BestBasic Verträgen.
Für Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des geänderten Kühlmittelwechselintervalls am 12.01.2017
schon die Wartung im 2. Betriebsjahr durchgeführt hatten
und
noch nicht die Wartung im 3. Betriebsjahr durchgeführt haben
ist bei der Wartung im 3. Betriebsjahr trotzdem ein Kühlmittelwechsel durchzuführen und über den Schadensschlüssel 0002NZZ abzurechnen.
Um das Motorkühlsystem optimal zu schützen, muss immer das komplette Kühlmittel an allen Ablasspositionen abgelassen und erneuert werden.
Bei Fahrzeugen ohne Code M8T (Kühlmittelfilter) |
Betriebsjahr | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
bisher | | | Kunde /Service- vertrag | | | Kunde / Service- vertrag | | |
neu | | 0002N-ZZ | | Kunde /Service-vertrag | | Kunde /Service- vertrag | | 0002N-ZZ |
Bei Fahrzeugen mit Code M8T (Kühlmittelfilter) |
Betriebsjahr | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
bisher | | | Kunde /Service- vertrag | | | Kunde / Service-vertrag | | |
neu | 0002N-ZZ | 0002N-ZZ | 0002N-ZZ | Kunde /Service-vertrag | 0002N-ZZ | Kunde /Service-vertrag | 0002N-ZZ | 0002N-ZZ |