Hiermit weisen wir darauf hin, dass die korrekte Kühlmittelzusammensetzung zwingend eingehalten werden muss.
Um eine optimale Wärmeableitung und Korrosionsschutz sicherzustellen, ist ein Korrosions- bzw. Frostschutzmittelanteil von 50 % einzustellen. Dieser Anteil gewährleistet einen Frostschutz bis ca. -37 °C. Ein höherer Anteil, bis maximal 55 %, ist nur bei noch tieferen Umgebungstemperaturen zweckmäßig und gewährleistet einen Frostschutz bis ca. -45 °C.
Bei korrekter Kühlmittelzusammensetzung muss der Frostschutz also zwischen -37 °C und -45 °C liegen.
Weniger als 50 % Korrosions- bzw. Frostschutzmittelanteil sind nicht zu verwenden, da in diesem Fall der Silikatgehalt im Kühlmittel zu gering ist.
Ein zu geringerer Silikatgehalt verringert den Korrosionsschutz erheblich und kann zu Schäden an Bauteilen des Motorkühlsystems bzw. am Motor führen.
Mehr als 55 % Korrosions- bzw. Frostschutzmittelanteil sind nicht zu verwenden, da in diesem Fall der maximale Frostschutz erreicht ist.
Eine noch höhere Konzentration verringert wieder den Frostschutz und verschlechtert die Wärmeabfuhr. Eine verringerte Wärmeabfuhr kann zu Schäden an Bauteilen des Motorkühlsystems bzw. am Motor führen.