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0300 - Fahrzeug mit Katalysator rückrüsten Motor 103

Typ ra · Thema 49.00 · Version 9438 · 1994-09-20

Gültig für:

Einordnung

Funktionsgruppe 1 Motor › 49 Abgasanlage, Abgasreinigung › 49.00 Allgemeines — Baureihe 000

Gilt auch für Motoren/Getriebe: 103 ***

49-0300 Fahrzeug mit Katalysator rückrüsten


0300 - Fahrzeug mit Katalysator rückrüsten                                      
	Motor 103

Dargestellt am Typ 124

Auspuffanlage

ausbauen (49-7000).

Anstelle der Gummitülle des Anschlußkabels
der O2-Sonde


einen Blindstopfen einsetzen.

Hinweis

Entfällt bei Fahrzeugen ohne geregelten Katalysator.

Vordere Auspuffanlage (2f)

gegen Ausführung ohne Katalysator (2h) tauschen.

Auspuffanlage

einbauen (49-7000).

Abgleichstecker für Schaltgerät EZL und
Steuergerät KE


tauschen (MF-System).

Hinweis

Neuer Abgleichstecker für Steuergerät KE muß plombiert sein.

Motordaten-Hinweisschild

erneuern.

Motor gemäß Hinweisschild

einstellen: Zündzeitpunkt, CO-Meßwert, Leerlaufdrehzahl (07.3-2053).
ASU-Plakette am vorderen Kennzeichen anbringen und Prüfbescheinigung ausstellen.

Führungstrichter im Einfüllstutzen

ausbauen (47-4100, Abschnitt A).

Kraftstoffhinweisschild für bleifreien
Kraftstoff


entfernen.

Hinweis

Bei Fahrzeugen mit multifunktionellem Gemischaufbereitungs- und Zündsystem (MF) Kraftstoffhinweisschild 124 583 36 21 A anbringen.

Handelsübliche Werkzeuge bzw. Prüfgeräte (siehe Betriebsmittel-Handbuch)

Bezeichnung

z. B. Firma, Bestell-Nr.

Motortester mit Oszilloskop

Bosch, MOT 002.02

CO-Meßgerät

Teile

Benennung

Motor

Teile-Nr.

Plombierdraht

-

001 367 00 00 15

Plombe

-

000 988 09 70

Motordaten-Hinweisschild

103.940/941/982 ohne KAT

103.983/981/982 ohne KAT

124 584 57 21

124 584 60 21

Fahrzeuge mit Katalysator dürfen nicht mit verbleitem Kraftstoff betrieben werden.

Für Reisen in Länder, in welchen bleifreier Kraftstoff nicht oder nicht flächendeckend angeboten wird, müssen deshalb der Katalysator und weitere Einzelteile ausgebaut sowie die Motoreinstellung geändert werden.

Grundsätzlich sollte den Kunden, die einen Umbau wünschen, unbedingt zu einer Kosten-/ Nutzenbetrachtung geraten werden.

Außer den rein technischen Umbauarbeiten ist zu berücksichtigen, daß ein in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenes Fahrzeug nach dem Umbau einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr vorzuführen ist und die Reduzierung bzw. die zeitlich befristete Befreiung von der KFZ-Steuer aufgehoben wird.

Zur Abnahme des umgebauten Fahrzeuges durch eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ist eine Bestätigung über die nach dem Umbau gültigen technischen Daten des Fahrzeuges erforderlich.







Diese auf den Einzelfall bezogene Bestätigung muß rechtzeitig bei unserer Abteilung EP/BZT angefordert werden. Dazu ist uns eine Kopie des Fahrzeugscheines und des Fahrzeugbriefes einzureichen.

Hinweis

Falls ein Kunde zu einem späteren Zeitpunkt sein Fahrzeug wieder mit dem Katalysator ausrüsten möchte, sollten ihm die ausgebauten Teile zur Verfügung gestellt werden.

Wir möchten darauf hinweisen, daß der Wiedereinbau von einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr abgenommen werden muß.

Auch hierzu ist eine auf den Einzelfall bezogene Bestätigung, unter Vorlage einer Kopie des Fahrzeugscheines/Fahrzeugbriefes rechtzeitig von unserer Abteilung EP/BZT anzufordern.

Referenzierte Dokumente