49-0300 Fahrzeug mit Katalysator rückrüsten
Dargestellt am Typ 124
Auspuffanlage | ausbauen (49-7000). |
Anstelle der Gummitülle des Anschlußkabels |
Hinweis Entfällt bei Fahrzeugen ohne geregelten Katalysator. |
Vordere Auspuffanlage (2f) | gegen Ausführung ohne Katalysator (2h) tauschen. |
Auspuffanlage | einbauen (49-7000). |
Abgleichstecker für Schaltgerät EZL und |
Hinweis Neuer Abgleichstecker für Steuergerät KE muß plombiert sein. |
Motordaten-Hinweisschild | erneuern. |
Motor gemäß Hinweisschild | einstellen: Zündzeitpunkt, CO-Meßwert, Leerlaufdrehzahl (07.3-2053). |
Führungstrichter im Einfüllstutzen | ausbauen (47-4100, Abschnitt A). |
Kraftstoffhinweisschild für bleifreien |
Hinweis Bei Fahrzeugen mit multifunktionellem Gemischaufbereitungs- und Zündsystem (MF) Kraftstoffhinweisschild 124 583 36 21 A anbringen. |
Handelsübliche Werkzeuge bzw. Prüfgeräte (siehe Betriebsmittel-Handbuch)
Bezeichnung | z. B. Firma, Bestell-Nr. |
Motortester mit Oszilloskop | Bosch, MOT 002.02 |
CO-Meßgerät | |
Teile
Benennung | Motor | Teile-Nr. |
Plombierdraht | - | 001 367 00 00 15 |
Plombe | - | 000 988 09 70 |
Motordaten-Hinweisschild | 103.940/941/982 ohne KAT 103.983/981/982 ohne KAT | 124 584 57 21 124 584 60 21 |
Fahrzeuge mit Katalysator dürfen nicht mit verbleitem Kraftstoff betrieben werden. Für Reisen in Länder, in welchen bleifreier Kraftstoff nicht oder nicht flächendeckend angeboten wird, müssen deshalb der Katalysator und weitere Einzelteile ausgebaut sowie die Motoreinstellung geändert werden. Grundsätzlich sollte den Kunden, die einen Umbau wünschen, unbedingt zu einer Kosten-/ Nutzenbetrachtung geraten werden. Außer den rein technischen Umbauarbeiten ist zu berücksichtigen, daß ein in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenes Fahrzeug nach dem Umbau einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr vorzuführen ist und die Reduzierung bzw. die zeitlich befristete Befreiung von der KFZ-Steuer aufgehoben wird. Zur Abnahme des umgebauten Fahrzeuges durch eine Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ist eine Bestätigung über die nach dem Umbau gültigen technischen Daten des Fahrzeuges erforderlich. | Diese auf den Einzelfall bezogene Bestätigung muß rechtzeitig bei unserer Abteilung EP/BZT angefordert werden. Dazu ist uns eine Kopie des Fahrzeugscheines und des Fahrzeugbriefes einzureichen. Hinweis Falls ein Kunde zu einem späteren Zeitpunkt sein Fahrzeug wieder mit dem Katalysator ausrüsten möchte, sollten ihm die ausgebauten Teile zur Verfügung gestellt werden. Wir möchten darauf hinweisen, daß der Wiedereinbau von einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr abgenommen werden muß. Auch hierzu ist eine auf den Einzelfall bezogene Bestätigung, unter Vorlage einer Kopie des Fahrzeugscheines/Fahrzeugbriefes rechtzeitig von unserer Abteilung EP/BZT anzufordern. |
Referenzierte Dokumente
- ra07031030001x 0001 - Allgemein: Zusatz-Bezeichnungen für Typen und Aggregate Motor 103 KE-Einspritzung (GW siehe Einführungsschrift Typ 463)
- ra07031030002x 0002 - Allgemein: Typen- und Aggregate-Übersicht Motor 103 KE-Einspritzung (GW siehe Einführungsschrift Typ 463)
- ra07031030004x 0004 - Allgemein: Fahrzeug-Merkmale M 103: A. Grund- und Landesausführungen, außer (CH, S) -86 und (AUS, J, USA) B. Landesausführungen (CH) (S) bis 1986 und (AUS) (J) (USA)
- ra07031032053z 2053 - Leerlauf prüfen, nachregulieren bzw. Abgas-Sonderuntersuchung (ASU) A. Grund- und Landes-Ausführungen - (USA) siehe 07.3-5203 KE-Einspritzung (Abweichungen bei GW beachten)
- ra47001034100x 4100 - Kraftstoffbehälter aus-, einbauen A. Führungstrichter aus-, einbauen B.-G. Kraftstoffbehälter aus-, einbauen M 103 KE, Typ 107, 124 Lim., 124 T-Lim., 126, 129, 201
- ra49001037000x 7000 - Auspuffanlage aus-, einbauen Motor 103 - A. Typ 107, B. Typ 124, 126, 201, C. Typ 129