of9160s100010a

Stilllegung der Sitzbelegungserkennung und automatischen Kindersitzerkennung Bescheinigung

Typ of · Thema 91.60 · Version 0102 · 2008-10-01

Gültig für: TYP 639

Einordnung

Funktionsgruppe 3 Aufbau › 91 Sitze, Liegen, Rückhaltesystem › 91.60 Airbag, Fußgängerschutz — Baureihe 639

EinPAS 27 Passive Sicherheit/Rückhaltesysteme › 27.16 Airbag › 27.16.1 Grundinformation — Baureihe 639

EinPAS 27 Passive Sicherheit/Rückhaltesysteme › 27.17 Rückhaltesystem › 27.17.1 Grundinformation — Baureihe 639

TYP 639

OF91.60-S-1000-10A

Stilllegung der Sitzbelegungserkennung und automatischen Kindersitzerkennung Bescheinigung

Typ 639

Vor Stilllegung der Sitzbelegungserkennung und automatischen Kindersitzerkennung ist unbedingt darauf zu achten, dass die Erklärung vom Kunden unterschrieben wird.

Eine eventuelle Wiederinbetriebnahme ist vom ausführenden Mercedes-Benz-Service-Betrieb auf der Erklärung abzustempeln und zu unterschreiben.

Erklärung

nach Stilllegung der Sitzbelegungserkennung und automatischen Kindersitzerkennung auf Wunsch des Kunden

Durch die von mir aus medizinischen Gründen gewünschte Deaktivierung der Sitzbelegungserkennung und automatischen Kindersitzerkennung ist deren serienmäßige Funktion in dem Fahrzeug MB Viano, Fahrgestell-NR. WDF. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ., außer Betrieb gesetzt und daher nicht mehr wirksam.

Deshalb mussten auf meine Veranlassung von einer MB-Fachwerkstatt Veränderungen an dem serienmäßigen Steuergerät vorgenommen werden, damit die Funktion des Beifahrerairbags sichergestellt ist. Die Auslösung des Beifahrerairbags wird deshalb nicht mehr durch die Sitzbelegungserkennung oder Kindersitzerkennung beeinflusst.

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Insbesondere auf die im Folgenden mit dieser Maßnahme verbundenen Gefahren wurde ich hingewiesen:

Verletzungsgefahr!

Durch die Deaktivierung der Sitzbelegungserkennung und automatischen Kindersitzerkennung erfolgt keine automatische Deaktivierung des Beifahrerairbags mehr, wenn der Beifahrersitz nicht besetzt oder ein nach hinten gerichteter MB-Kindersitz mit Transponder verwendet wird.

Da der Beifahrerairbag nicht abgeschaltet ist, kann ein auf dem Beifahrersitz befindliches Kind durch einen auslösenden Beifahrerairbag schwer oder tötlich verletzt werden, insbesondere, wenn es sich in unmittelbarer Nähe des Beifahrerairbags im Zeitpunkt der Auslösung befindet.

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Sichern Sie daher ein Kind nie in einer rückwärtsgerichteten Kinder-Rückhalteeinrichtung auf dem Beifahrersitz, da der Beifahrerairbag nicht abgeschaltet ist, befestigen Sie ein rückwärts gerichtetes Kinderrückhaltesystem nur auf einem dafür geeigneten Fondsitzplatz.

Wenn Sie eine vorwärtsgerichtete Kinder-Rückhalteeinrichtung auf dem Beifahrersitz befestigen und der Airbag nicht abgeschaltet ist, stellen Sie den Beifahrersitz in die hinterste Position.

Durch die Stilllegung der Sitzbelegungserkennung und der automatischen Kindersitzerkennung kann der Beifahrerairbag nicht mehr wie konstruktiv vorgesehen
2-stufig in Abhängigkeit der Fahrzeugverzögerung und dem Gewicht des Beifahrers, sondern nur noch in der 2. Stufe aktiviert werden.

Jeder Beifahrer muss immer richtig angegurtet sein, gerade mit dem Rücken zur nahezu senkrecht gestellten Rückenlehne sitzen und den Beifahrersitz in die hinterste Position stellen.

Da der Beifahrerfrontairbag und der -gurtstraffer durch die nicht mehr vorhandene Sitzbelegungserkennung auch bei einem nicht besetzten Beifahrersitz bei einem Unfall ausgelöst werden können, erhöhen sich in diesem Fall die Reparaturkosten.

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Die Änderungen sind der Zulassungsstelle zu melden und in den Fahrzeugpapieren zu vermerken. Die Fahrzeug-Versicherung muss über diese Veränderung informiert werden.

Ich verzichte auf sämtliche Ansprüche gegenüber der Daimler AG sowie der ausführenden Werkstatt, die aus der Deaktivierung der Sitzbelegungserkennung und automatischen Kindersitzerkennung oder aus sonstigen oben erwähnten Folgen resultieren könnten, unabhängig vom Rechtsgrund.

Ferner verpflichte ich mich, einen eventuellen Beifahrer, eventuellen späteren Erwerber des Fahzeuges oder eine Person, der das Fahrzeug zur Nutzung oder sonst überlassen wird, auf die Aufhebung der genannten Sicherheitssysteme und auf die oben aufgeführten, damit verbundenen Sicherheitsrisiken und Handlungsmaßnahmen hinzuweisen. Dies muss durch die Übergabe dieser Erklärung erfolgen. Ich werde außerdem dafür sorgen und eventuelle Erwerber des Fahrzeuges darüber informieren, dass diese Erklärung immer in die Betriebsanleitung einzulegen ist.

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Darüber hinaus verpflichte ich mich, einen Aufkleber auf dem Armaturenbrett (Beifahrerseite) sichtbar und dauerhaft anzubringen, der auf die Deaktivierung der Sitzbelegungserkennung und automatischen Kindersitzerkennung und damit verbundene Handlungsanweisungen, insbesondere darauf, dass ein nach hinten gerichteter Kindersitz nicht verwendet werden darf, hinweist.

Sofern die serienmäßige Sitzbelegungserkennung und automatische Kindersitzerkennung wieder aktiviert werden soll, muss der serienmäßige Zustand aller Funktionen durch eine qualifizierte Fachwerkstatt wieder hergestellt und bestätigt werden.

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Datum/Unterschrift Kunde

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Datum/Stempel/Unterschrift/Mercedes-Benz-Service-Betrieb

Anschrift Kunde: ...........................................................................

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Fahrgestell-Ident-Nr.:.........................................................................

Auch die erneute Aktivierung der Sitzbelegungserkennung und automatischen Kindersitzerkennung darf nur bei einem Mercedes-Benz-Service-Betrieb erfolgen.

Wiederinbetriebnahme:....................................................................

Datum/Stempel/Unterschrift/Mercedes-Benz-Service-Betrieb