AR91.60-P-0611-05A | Zünden von Airbag- Einheiten bei nicht vorhandener Zündeinrichtung | ||
Gefahr! | Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten | Typ 163, 168, 170, 202 ab 1.7.93, 203, 208, 209, 210, 215, 220, 230, 240, 414, 461 ab 1.4.94, 463 Airbag-Einheiten mit Austrittsfläche nach oben lagern, keinen Temperaturen über 100 °C aussetzen. Bei Arbeiten an diesen Einheiten Stromzufuhr unterbrechen. | |
Gefahr! | Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten | Typ 202 bis 30.6.93 Airbag-Einheiten mit Austrittsfläche nach oben lagern, keinen Temperaturen über 100°C aussetzen. Bei Arbeiten an diesen Einheiten Stromzufuhr unterbrechen und Prüfkupplung/Steckverbindung Airbag (AB) mit Gurtstraffer (X11/13) abziehen. | |
| Hinweise zum kontrollierten Zünden von Airbag-, Sidebag- und Gurtstraffer-Einheiten | ||
| Zündkabel zum Zünden von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten | ||
| Hinweise zur Entsorgung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten |
Anwendung der selbstanzufertigenden Zündkabel
1 Zündkabel von mind. 10 m Länge mit Druckschalter anfertigen.
2 2polige Steckkupplung an die entsprechende Airbag-Einheit aufstecken.
3 Zündkabel an Batterie anschließen.
4 Beide Druckschalter gleichzeitig drücken.
5 Bei Airbag-Einheiten mit 2 Zündpillen müssen beide gezündet werden. Dazu sind die Arbeitsschritte 2 bis 4 nach umstecken des Zündkabels auf die zweite Zündpille zu wiederholen.
Sicherheitsabstand von 10 Meter einhalten.
Referenzierte Dokumente
- ah9160p061102p Hinweise zum kontrollierten Zünden von Airbag-, Sidebag- und Gurtstraffer-Einheiten
- as9100z000101a Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten
- as9100z000101b Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten
- os9100p000101a Hinweise zur Entsorgung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten
- wf5850p916002a Zündkabel zum Zünden von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten