In der Bundesrepublik Deutschland müssen die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, entsprechend den Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften sowie der Altauto-Verordnung, unbrauchbar gemacht werden.
Airbag- und Gurtstraffereinheiten müssen in der Originalverpackung über den bekannten Entsorgungsweg MeRSy (Firma Renz) zur sach- und umweltgerechten Verschrottung zugeführt werden.
In allen Ländern außer sind zur sach- und umweltgerechten Verschrottung die jeweils dort gültigen entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Diese Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich, weil die pyrotechnischen Gegenstände bei unsachgemäßer Aktivierung Verletzungen zur Folge haben können.