AR91.60-P-0611-02A | Zünden von ausgebauten Airbag- Einheiten | ||
Gefahr! | Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten | Airbag-Einheiten mit Austrittsfläche nach oben lagern, keinen Temperaturen über 100°C aussetzen. Bei Arbeiten an diesen Einheiten Stromzufuhr unterbrechen. | |
Gefahr! | Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten | Typ 124, 129 bis 30.6.93, 140, 202 bis 30.6.93 Airbag-Einheiten mit Austrittsfläche nach oben lagern, keinen Temperaturen über 100°C aussetzen. Bei Arbeiten an diesen Einheiten Stromzufuhr unterbrechen und Prüfkupplung/Steckverbindung Airbag (AB) mit Gurtstraffer (X11/13) abziehen. | |
| Hinweise zum kontrollierten Zünden von Airbag-, Sidebag- und Gurtstraffer-Einheiten | Typ 163, 168, 170, 202, 203, 208, 209, 210, 215, 220, 230, 240, 414, 461, 463 | |
| Hinweise zur Entsorgung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten | Alle Typen |
P91.60-0219-01
2 Druckschalter Batteriekontrolle
3 Druckschalter Auslösung
4 Drehschalter
5 Kontrollampe Auslösung
7 Steckkupplung der Adapterleitung
8 2polige Steckkupplung
Anwendung der Zündvorrichtung
1 2polige Steckkupplung (8) an die zu verschrottende Einheit einstecken.
2 Drehschalter (4) auf Stellung „1” drehen.
3 Druckschalter Batteriekontrolle (2) und Druckschalter Auslösung (3) gleichzeitig drücken.
4 Bei Airbag- Einheiten mit 2 Zündpillen müssen beide gezündet werden. Dazu sind die Arbeitsschritte 1 bis 3 nach umstecken des Zündkabels auf die zweite Zündpille zu wiederholen.
Sicherheitsabstand von 10 Meter einhalten.
Nach erfolgter Zündung leuchtet die Kontrollampe Auslösung (5) auf.
Referenzierte Dokumente
- ah9160p061102p Hinweise zum kontrollierten Zünden von Airbag-, Sidebag- und Gurtstraffer-Einheiten
- as9100z000101a Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten
- as9100z000101b Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten
- os9100p000101a Hinweise zur Entsorgung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten