ap4200p4290mcc

Bremsentest

Typ ap · Thema 42.00 · Version 0203 · 2019-02-06

Gültig für: Typ 451.3/4, 453

Einordnung

Funktionsgruppe 2 Fahrwerk › 42 Bremsen-Hydraulik und Mechanik › 42.00 Allgemeines — Baureihe 451 (Baumuster 3**, 4**) · Baureihe 453

EinPAS 21 Bremsen/Unterdruckanlage/Druckluftanlage › 21.15 Betriebsbremse/Unterdruckanlage › 21.15.5 Bremsanlage komplett — Baureihe 451 (Baumuster 3**, 4**) · Baureihe 453

AP42.00-P-4290MCC

Bremsentest

06.02.2019

Typ

451.3/4, 453

Änderungshinweise

24.03.2014

Allgemeiner Bremsentest neu aufgenommen.

Allgemeiner Bremsentest (nur für Länder in denen kein Bremsentest auf Bremsenprüfstand vorgeschrieben ist)

1

Bremsverhalten der Betriebsbremse beim Fahren prüfen


Es ist sicherzustellen, dass der Bremsentest beim Fahren gemäß der landesspezifischen Gesetzgebungen und Bestimmungen erfolgt.
Ansonsten kann es zu Schäden kommen!

Bremspedal gleichmäßig betätigen.

Bei Bremsverzögerungsschwankungen oder pulsierendem Bremspedal:

Beanstandung gegen gesonderten Auftrag beseitigen.

Bei einer Differenz der Betriebsbremswirkung an den Rädern einer Achse:

Gegen gesonderten Auftrag, Reifendruck prüfen, richtigstellen.

Bleibt die Differenz der Betriebsbremswirkung auch bei wiederholtem Bremsentest an den Rädern einer Achse bestehen:

Beanstandung gegen gesonderten Auftrag beseitigen.

Wurde die Blockiergrenze nicht erreicht:

Gegen gesonderten Auftrag prüfen, ob die Bremswerte noch den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Fahrzeugspezifisch müssen, gemäß der landesspezifischen Gesetzgebungen, die vorgeschriebenen Mindestanforderungen und Toleranzgrenzen für das Bremssystem erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall:

Beanstandungen gegen gesonderten Auftrag nach durchgeführter Diagnose und entsprechendem Befund in Stand setzen.

2

Bremsverhalten der Feststellbremse beim Fahren prüfen


Es ist sicherzustellen, dass der Bremsentest beim Fahren gemäß der landesspezifischen Gesetzgebungen und Bestimmungen erfolgt.
Ansonsten kann es zu Schäden kommen!

Wurde die Blockiergrenze nicht erreicht:

Gegen gesonderten Auftrag prüfen, ob die Bremswerte noch den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Fahrzeugspezifisch müssen, gemäß der landesspezifischen Gesetzgebungen, die vorgeschriebenen Mindestanforderungen und Toleranzgrenzen für das Bremssystem erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall:

Beanstandungen gegen gesonderten Auftrag nach durchgeführter Diagnose und entsprechendem Befund in Stand setzen.

Bremsentest auf Bremsenprüfstand

Gefahr

Lebensgefahr durch Einziehen an rotierenden Fahrzeugrädern und Laufrollen am Rollenprüfstand

Nicht in rotierende Teile greifen. Geschlossene und eng anliegende Arbeitskleidung tragen.
Bereiche rotierender Fahrzeugteile und Prüfstandsrollen gegen unerlaubten Zugriff sichern.
Rollenprüfstände gegen unbefugtes Benutzen sichern.

AS00.00-Z-0019-01A

Hinweise zur Beurteilung und Auswertung von Bremsenprüfungen auf Prüfständen

AH42.00-N-0004-01S

3

Fahrzeug mit der Vorderachse in den Rollenbremsprüfstand fahren

000 588 05 21 00 Rollenbremsprüfstand

WS42.00-P-0006B

4

Bremsverhalten, Bremswerte der Vorderachse ermitteln und dokumentieren

Bremspedal gleichmäßig betätigen. Es ist der Maximalwert vor Blockieren der Räder zu dokumentieren.

5

Fahrzeug mit der Hinterachse in den Rollenbremsprüfstand fahren

000 588 05 21 00 Rollenbremsprüfstand

WS42.00-P-0006B

6

Automatikgetriebe in Wählhebelstellung "N" bzw. Schaltgetriebe in Leerlauf stellen

7

Bremsverhalten und Bremswerte der Hinterachse ermitteln und dokumentieren

Bremspedal gleichmäßig betätigen. Es ist der Maximalwert vor Blockieren der Räder zu dokumentieren.

8

Bremsverhalten, Bremswerte und Betätigungsweg der Feststellbremse ermitteln und dokumentieren

Feststellbremse gleichmäßig betätigen. Es sind die Maximalwerte vor Blockieren der Räder zu dokumentieren.

9

Fahrzeug vom Rollenbremsprüfstand fahren

10

Bremsverhalten und dokumentierte Bremswerte der Betriebsbremse auswerten

Hinweise zur Beurteilung und Auswertung von Bremsenprüfungen auf Prüfständen

AH42.00-N-0004-01S

Bei Bremsverzögerungsschwankungen oder pulsierendem Bremspedal:

Beanstandung gegen gesonderten Auftrag beseitigen.

Bei einer Differenz der Betriebsbremswirkung an den Rädern einer Achse von mehr als 25 %vom größten Wert:

Gegen gesonderten Auftrag, Reifendruck prüfen, richtigstellen.

Gegen gesonderten Auftrag, Bremsentest auf Prüfstand wiederholen.

Bleibt die Differenz der Betriebsbremswirkung auch bei wiederholtem Bremsentest an den Rädern einer Achse bestehen:

Beanstandung gegen gesonderten Auftrag beseitigen.

Wurde die Blockiergrenze nicht erreicht:

Gegen gesonderten Auftrag prüfen, ob die Bremswerte noch den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Fahrzeugspezifisch müssen, gemäß der landesspezifischen Gesetzgebungen, die vorgeschriebenen Mindestanforderungen und Toleranzgrenzen für das Bremssystem erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall:

Beanstandungen gegen gesonderten Auftrag nach durchgeführter Diagnose und entsprechendem Befund in Stand setzen.

11

Bremsverhalten und dokumentierte Bremswerte der Feststellbremse auswerten

Bei Bremswertschwankungen oder pulsierender Betätigung:

Beanstandung gegen gesonderten Auftrag beseitigen.

Bei einer Differenz der Feststellbremswirkung der Räder einer Achse von mehr als 50 % vom größten Wert:

Beanstandung gegen gesonderten Auftrag beseitigen.

Referenzierte Dokumente