ah0010p100001a

Typverändernde Umbaumaßnahmen

Typ ah · Thema 00.10 · Version 0104 · 2012-02-14

Gültig für: TYP 100, 107, 108, 109, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 123, 124, 126, 129, 140, 163, 168, 170, 201, 202, 208, 210

Einordnung

Funktionsgruppe 0 Gesamt › 00 Gesamt-Fahrzeug › 00.10 Fahrzeug vollständig, Technische Daten, Gesetzliche Prüfungen — Baureihe 107 · Baureihe 123 · Baureihe 124 · Baureihe 126 · Baureihe 129 · Baureihe 140 · Baureihe 163 · Baureihe 168 · Baureihe 170 · Baureihe 201 · Baureihe 202 · Baureihe 208 · Baureihe 210

EinPAS 45 Daten/Information › 45.10 Gesamtfahrzeug › 45.10.1 Grundinformation — Baureihe 107 · Baureihe 123 · Baureihe 124 · Baureihe 126 · Baureihe 129 · Baureihe 140 · Baureihe 163 · Baureihe 168 · Baureihe 170 · Baureihe 201 · Baureihe 202 · Baureihe 208 · Baureihe 210

Gilt auch für Motoren/Getriebe: 100 ***, 108 ***, 109 ***, 111 ***, 112 ***, 113 ***, 114 ***, 115 ***, 116 ***

AH00.10-P-1000-01A

Typverändernde Umbaumaßnahmen

TYP

100, 107, 108, 109, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 123, 124, 126, 129, 140, 163, 168, 170, 201, 202, 208, 210

Allen Fahrzeugumbauten, die eine Typänderung zur Folge haben, stehen wir ablehnend gegenüber. Ein Fahrzeug ist in seiner serienmäßigen Ausführung ein konstruktives Ganzes, das sich durch den Einbau typfremder Teile meist zu seinem Nachteil verändert. Veränderungen wichtiger Komponenten beeinträchtigen die Homogenität des Gesamtfahrzeugs. Deshalb wurde von uns nicht untersucht, was bei derartigen Umbauten im Einzelnen zu beachten ist. Diese Umbauten können auch zu Veränderungen am Fahrzeug führen, die einen erneuten Nachweis bezüglich der Erfüllung von Gesetzesvorschriften erforderlich machen.

Die wesentlichen Gründe für unsere Ablehnung sind:

1 Der nachträgliche Einbau, z. B. eines leistungsstärkeren Motors, kann alle übrigen Aggregate wie Getriebe, Bremsen, Achsen usw. übermäßig beanspruchen.

2 Veränderungen des Serienzustands können die Neufahrzeug-Gewährleistung entscheidend beeinflussen. Unsere Gewährleistungspflicht besteht nicht bei Schäden, die ursächlich mit der Veränderung des Original-Mercedes-Benz-Lieferzustands im Zusammenhang stehen.

3 Eine reibungslose Teileversorgung ist bei ungleichem Aggregatetausch nicht mehr gewährleistet.

4 Das Tauschverfahren wird nach dem Grundsatz „gleich gegen gleich” gehandhabt. Zum Beispiel wird für den zurückgelieferten Schadmotor ausschließlich ein Tauschaggregat gleichen Baumusters geliefert. Nur darauf kann der zurückgelieferte Schadmotor angerechnet werden.

Hinweis

Darüber hinaus gilt z. B. für Fahrzeuge, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, daß durch typverändernde Umbauten die Betriebserlaubnis erlischt. Für die dann erforderliche Einzelabnahme durch die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr könnten wir keine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen.

Kundenanfragen und Wünsche dieser Art bitte in diesem Sinne beantworten, damit der Qualitätsstandard unserer Fahrzeuge nicht beeinträchtigt wird.