sn4770d000102te

Transport der Hochvoltbatterie

Typ sn · Thema 47.70 · Version 0100 · 2020-02-17

Gültig für: Typ 910 mit Code ME0 (Elektromotor 85 kW)

Einordnung

Funktionsgruppe 1 Motor › 47 Kraftstoffanlage, Energieversorgung Antriebsstrang › 47.70 Energieversorgung Antriebsstrang — Baureihe 910

EinPAS 45 Daten/Information › 45.20 Information/Maßnahmen › 45.20.30 Einführungsschriften — Baureihe 910

SN47.70-D-0001-02TE

Transport der Hochvoltbatterie

Typ

910

mit Code ME0 (Elektromotor 85 kW)

Umgang mit defekten Hochvoltbatterien:
Um eine Hochvoltbatterie sicher zu befördern, ist diese zuvor mit den entsprechenden Dokumenten aus dem Werkstatt-Informations-System (WIS) zu bewerten und anschließend das gültige "Analyseblatt zur Transportfähigkeit von Hochvoltbatterien, Formular" auszufüllen.
Das Ergebnis des Analyseblatts zur Transportfähigkeit entscheidet eindeutig zwischen "transportsicher" und "nicht transportsicher".
Die Anweisungen und Hinweise in "Hinweis zur Hochvoltbatterie" sind generell zu beachten.

Beförderung von transportsicheren Hochvoltbatterien

Transportsichere Hochvoltbatterien nur in den Originalverpackungen der Neubatterie, entsprechend dem Anlieferungszustand verpackt, transportieren.

Folgende Anforderungen mindestens beachten:

Hochvoltbatterie gegen äußeren Kurzschluss durch Verwendung der Isolierkappen an den elektrischen Anschlüssen und gezogener Hochvoltzuschaltsperre (falls vorhanden) sichern.

Alle Öffnungen an der Hochvoltbatterie, insbesondere die Kühlmittelanschlüsse, sicher verschließen.

Das Batteriegehäuse ist äußerlich frei von gefährlichen Verunreinigungen.

Die Anforderungen an den einwandfreien Zustand, das Verschließen und die Kennzeichnung der Verpackung gemäß der jeweils anzuwendenden Gefahrgutvorschriften beachten sowie weitergehende Anforderungen im Zusammenhang mit der Beförderung. Den Versand durch einen qualifizierten Logistikmitarbeiter durchführen und veranlassen lassen.

Umgang mit nicht transportsicheren Hochvoltbatterien

Hochvoltbatterien, die gemäß dem "Analyseblatt zur Transportfähigkeit von Hochvoltbatterien" als "nicht transportsicher" bewertet werden, können je nach Schädigungsgrad eine Gefahr für das Umfeld darstellen. Im Fall von Brand- und Rauchentwicklung unverzüglich die Feuerwehr informieren und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Kann eine akute Gefahr ausgeschlossen werden, darf die im Fahrzeug als "nicht transportfähig" diagnostizierte Hochvoltbatterie erst nach Rücksprache mit dem zuständigen MPC/Generalvertreter und der Bereitstellung eines Sonderbehälters ausgebaut werden.

Jede Hochvoltbatterie, die als "nicht transportsicher" bewertet wird, muss dem zuständigen Logistik-Center gemeldet werden. Für die Lagerung einer "nicht transportsicheren" Hochvoltbatterie ist der Sonderbehälter T5 60203 über das zuständige Logistik-Center zu bestellen. Bis zum Eintreffen des Sonderbehälters sollte die Hochvoltbatterie im Fahrzeug verbleiben. Alle weiteren Schritte (z. B. Entsorgung oder Transport) sind mit dem zuständigen MPC/Generalvertreter abzustimmen.

Die jeweilige landesspezifische Gesetzgebung unbedingt beachten.

Beförderung von nicht transportsicheren Hochvoltbatterien

Defekte oder beschädigte Hochvoltbatterien sind als "nicht transportfähig" zu bewerten, wenn im Zusammenhang mit der Beförderung folgende Gefahrenmomente auftreten können:

Es besteht die Möglichkeit einer gefährlichen Hitzeentwicklung.

Die Hochvoltbatterie kann Brände oder Kurzschlüsse verursachen.

Es kann in anderer Weise eine Gefahr entstehen, z. B. durch Freisetzung von flüssigem Elektrolyt oder gefährlichen Dämpfen.

Als "nicht transportsicher" bewertete Hochvoltbatterien, nur nach Rücksprache mit dem zuständigen MPC/Generalvertreter und unter Einhaltung einer batteriespezifischen Verpackungsmethode (inkl. den individuellen Anforderungen für die Beförderung) und den landesspezifischen Gefahrgutvorschriften transportieren.