Mercedes-Benz Batteriezertifikat
Die Daimler AG garantiert dem Käufer eines Mercedes-Benz eSprinter innerhalb der EU/EFTA nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, dass die maximale Kapazität der Hochvoltbatterien im Batterieverbund bei Erfüllung der Wartungs-, Lade- und Lagerungsvorgaben der Betriebsanleitung nicht weniger als 55 Ah bzw. 41 Ah (je nach Variante) beträgt. Voraussetzung ist, dass die Hochvoltbatterien im Batterieverbund ausschließlich als Energiequelle zum Antrieb des Fahrzeugs genutzt werden.
Diese Zusage gilt im Anschluss an die gesetzliche Sachmängelhaftung und die Mercedes-Benz Neufahrzeuggarantie für die Dauer von insgesamt acht Jahren ab Auslieferung oder dem Tag der ersten Zulassung (es gilt das frühere Datum) oder bis zu einer Fahrleistung von maximal 100.000 km (je nachdem, was zuerst eintritt).
Der Käufer hat bei Erfüllung der unten stehenden Prämissen Anspruch auf Reparatur oder kostenlosen Austausch der Hochvoltbatterie. Der Austausch beschränkt sich auf die Wiederherstellung des Zustands, der einer normalen Abnutzung des Fahrzeugs entsprechend dem Alter, dem Kilometerstand und dem Pflegezustand zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme entspricht. Weitergehende Ansprüche bestehen aus dem Batteriezertifikat nicht.
Der kostenmäßige Umfang des Leistungsanspruchs wird begrenzt durch den Zeitwert des Kraftfahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenseintritts.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Leistung ist, dass alle Wartungsvoraussetzungen entsprechend der Vorgaben der Daimler AG erfüllt wurden und am Fahrzeug nachträglich kein Chiptuning oder ähnliche Maßnahmen durchgeführt wurden. Bei Inanspruchnahmen wird der aktuelle Servicebericht herangezogen.
Fahrzeuge mit digitalem Servicebericht
Der aktuelle digitale Servicebericht dient als Nachweis der durchgeführten Service- und Wartungsarbeiten. Ein Ausdruck des Serviceberichts wird dem Käufer ausgehändigt.
Fahrzeuge ohne digitalen Servicebericht
Der aktuelle Servicebericht als Nachweis der durchgeführten Service- und Wartungsarbeiten wird im Serviceheft bestätigt.
Einem Leistungsanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die (Mit-)Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen.
Ausgenommen von der Leistung sind Teile, die bei Wartungs- und Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden. Die Verpflichtung entfällt auch, wenn die Funktionsfähigkeit der Hochvoltbatterie durch eine der folgenden Ursachen entstanden ist:
Der Käufer hat eine Fehlfunktion oder einen Schaden nicht unverzüglich angezeigt oder nicht aufnehmen lassen oder nicht unverzüglich Gelegenheit zur Reparatur gegeben.
Der Kaufgegenstand wurde unsachgemäß behandelt, beschädigt oder überbeansprucht (z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben, Fahrzeugtuning, Überladung, Zweckentfremdung der Hochvoltbatterie).
In das Fahrzeug wurden Teile eingebaut, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat, oder das Fahrzeug ist in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden.
Der Käufer hat die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Fahrzeugs (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt. Hierzu zählt auch die Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe und die Missachtung der Lade- und Lagerungsvorgaben.
Das Fahrzeug wurde in einem vom Hersteller nicht autorisierten Betrieb unsachgemäß repariert.
Die Abwicklung der Ansprüche aus diesem Zertifikat erfolgt ausschließlich über autorisierte Mercedes-Benz Servicepartner. Im Fall der Reparatur kann die Daimler AG nach eigenem Ermessen das mangelhafte Teil entweder ersetzen oder in Stand setzen. Eine mangelhafte Hochvoltbatterie kann auch durch eine wiederaufbereitete Hochvoltbatterie ersetzt werden. Ersetzte Teile werden Eigentum der Daimler AG. Für die im Rahmen der Reparatur eingebauten oder reparierten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Leistungsfrist des Fahrzeugs Ansprüche aufgrund des Mercedes-Benz Batteriezertifikats geltend machen.
Sämtliche Ansprüche aus einem Leistungsfall verjähren sechs Monate nach Eingang der Schadensanzeige bei der Landesvertriebsorganisation der Daimler AG bzw. bei dem jeweiligen autorisierten Mercedes-Benz Servicepartner (es gilt das frühere Datum), spätestens jedoch einen Monat nach Ablauf der Leistungsfrist.
Gesetzliche Rechte, insbesondere Sachmängelansprüche und Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
Pflichten des Käufers
1 Der Käufer trägt sämtliche Aufwendungen, die mit dem Betrieb der Hochvoltbatterie verbunden sind, insbesondere Stromkosten und Versicherungsbeiträge. Wartungs- und Reparaturkosten übernimmt der Käufer nur, soweit sie nicht gemäß des Mercedes-Benz Batteriezertifikats von der Daimler AG übernommen werden.
2 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass die Hochvoltbatterie ausschließlich als Energiespeicher zum Antrieb des Elektrofahrzeugs genutzt wird und nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers behandelt wird. Insbesondere ist der Käufer zu Folgendem verpflichtet:
Das Fahrzeug mit Hochvoltbatterie ist immer entsprechend der Hinweise zur Batteriepflege in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu lagern, sofern die Hochvoltbatterie nicht an eine Stromquelle angeschlossen ist.
Die Hochvoltbatterie ist sachgemäß zu laden, d. h., nur das für das Fahrzeug zugelassene bzw. empfohlene Ladekabel ist zu verwenden.
Die Hochvoltbatterie ist spätestens 14 Tage, nachdem der Ladezustand der Hochvoltbatterie auf null abgesunken ist (entsprechend der Anzeige im Kombiinstrument), zu laden.
3 Die Hochvoltbatterie ist im Rahmen des vertraglichen Verwendungszwecks schonend zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Der Käufer darf keine Modifikationen (z. B. Tuning) oder unsachgemäße Reparaturen am Hochvolt-Bordnetz und seinen Komponenten (Elektromotor, Leistungselektronik, Ladeeinheit, Heizung, Klimaanlage, Verkabelung oder die Hochvoltbatterie selbst) vornehmen. Er darf den Anschluss weiterer Verbraucher nur gemäß der Betriebsanleitung des Fahrzeugs vornehmen. Der Käufer stellt sicher, dass die Hochvoltbatterie nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird.
4 Der Käufer ist verpflichtet, die Wartung am Fahrzeug mit Hochvoltbatterie einschließlich Service- und Zusatzarbeiten entsprechend den Vorgaben der Daimler AG innerhalb der angezeigten Frist durchführen zu lassen, sodass die erforderlichen Wartungen und Verschleißreparaturen an der Hochvoltbatterie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Die Fälligkeit der Wartung wird dem Käufer im Kombiinstrument des Fahrzeugs angezeigt.