Arbeits-Nr. der Arbeitstexte bzw. Standardtexte und Richtzeiten | |||||
Sparte | Arb.-Nr. | Arbeitstext | Zeit | Verr.-Nr. | Codewort |
V | 02 8105 | Korrektur der Zulassungsbescheinigung Teil I veranlassen | 60 940 52 | NCV2-KERST | |
| Prüfen | ||
1 | Prüfen, ob Fahrzeug von Maßnahme betroffen ist | Betroffene Fahrzeuge: Korrektur der Zulassungsbescheinigung Teil I veranlassen | |
Abwicklung | |||
2 | Fahrzeug nach § 21 StVZO (§ 19 (2) StVZO) von autorisiertem Sachverständigen begutachten lassen | Dieser Umfang beinhaltet eine Gewichtsermittlung. | |
Hierzu einen Termin mit dem autorisierten Sachverständigen (z. B.: TÜV oder DEKRA) vereinbaren, um eine ergänzende Abnahme nach § 21 StVZO (§ 19 (2) StVZO) durchzuführen. Der Wert der tatsächlichen Leermasse (inklusive „Kerstner“ Aufbau) des Fahrzeugs muss korrigiert werden. | |||
3 | Korrektur bzw. Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) für das Fahrzeug veranlassen | Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) kann bei der Zulassungsstelle (Zulassungsbehörde) durch jede beliebige Person (z. B.: Werkstattpersonal) unter Vorlage der folgenden Dokumente beantragt werden: | |
Falls die Korrektur bzw. Neuausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bei der Zulassungsstelle durch das Werkstattpersonal durchgeführt wird, muss der Kunde vorab informiert werden, dass dem Werkstattpersonal zur Durchführung der Maßnahme folgende Dokumente ausgehändigt werden müssen: |
Referenzierte Dokumente
- sm0010s002201aaa Betroffene Fahrzeuge: Korrektur der Zulassungsbescheinigung Teil I veranlassen