sm0010d0022a

Korrektur der Zulassungsbescheinigung Teil I veranlassen

Typ sm · Thema 00.10 · Version 0101 · 2014-02-06

Gültig für: TYP 906.### ## ab 593854 bis 763167 mit CODE PF1 (Mastercode Kühlfahrzeugausbau Fa. Kerstner) mit CODE XC9 (COC-Papiere)'

Einordnung

Funktionsgruppe 0 Gesamt › 00 Gesamt-Fahrzeug › 00.10 Fahrzeug vollständig, Technische Daten, Gesetzliche Prüfungen — Baureihe 906

EinPAS 45 Daten/Information › 45.20 Information/Maßnahmen › 45.20.40 Servicemaßnahmen — Baureihe 906

EinPAS 45 Daten/Information › 45.40 Organisation › 45.40.20 Bescheinigung — Baureihe 906

SM00.10-D-0022A

Korrektur der Zulassungsbescheinigung Teil I veranlassen

6.2.14

TYP

906.### ## ab 593854 bis 763167

mit CODE PF1 (Mastercode Kühlfahrzeugausbau Fa. Kerstner)

mit CODE XC9 (COC-Papiere)

Arbeits-Nr. der Arbeitstexte bzw. Standardtexte und Richtzeiten

Sparte

Arb.-Nr.

Arbeitstext

Zeit

Verr.-Nr.

Codewort

L

02 8505

Korrektur der Zulassungsbescheinigung Teil I veranlassen

60 940 53

NCV3-KERST

Prüfen

1

Prüfen, ob Fahrzeug von Maßnahme betroffen ist

SM00.10-D-0022-01AAA

Abwicklung

2

Fahrzeug nach § 21 StVZO (§ 19 (2) StVZO) von autorisiertem Sachverständigen begutachten lassen

Dieser Umfang beinhaltet eine Gewichtsermittlung.

Hierzu einen Termin mit dem autorisierten Sachverständigen (z. B.: TÜV oder DEKRA) vereinbaren, um eine ergänzende Abnahme nach § 21 StVZO (§ 19 (2) StVZO) durchzuführen. Der Wert der tatsächlichen Leermasse (inklusive „Kerstner“ Aufbau) des Fahrzeugs muss korrigiert werden.

3

Korrektur bzw. Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) für das Fahrzeug veranlassen

Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) kann bei der Zulassungsstelle (Zulassungsbehörde) durch jede beliebige Person (z. B.: Werkstattpersonal) unter Vorlage der folgenden Dokumente beantragt werden:
- Alte Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII)
- Gutachten nach § 21 StVZO (§ 19 (2) StVZO)
- Ggf. formlose Vollmacht des Eigentümers/Halters des Fahrzeugs

Falls die Korrektur bzw. Neuausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) bei der Zulassungsstelle durch das Werkstattpersonal durchgeführt wird, muss der Kunde vorab informiert werden, dass dem Werkstattpersonal zur Durchführung der Maßnahme folgende Dokumente ausgehändigt werden müssen:
- Alte Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII)
- Formlose und unterzeichnete Vollmacht des Eigentümers/Halters des Fahrzeugs

Referenzierte Dokumente