SI91.21-D-0001A | Service-Information: Befestigung der Fahrgastbestuhlung | 23.1.02 |
TYP 901.66# /67#, 902.66# /67#, 903.66# /67#, 904.66# #R ab 293086 bis 322035
mit CODE (V40) Bodengruppe Kombi für PKW-Zulassung
mit CODE (U60) 2er-Sitzbank 1.Reihe
mit CODE (U61) 2er-Sitzbank 2.Reihe
mit CODE (U62) 3er-Sitzbank schmal 1.Reihe
mit CODE (U63) 3er-Sitz breit 2.Reihe
mit CODE (U64) 3er-Sitzbank breit 3.Reihe
mit CODE (U69) 2er-Sitzbank 3.Reihe
Ab FIN-End-Nr. R 293 086 hat sich die Befestigung der Fahrgastbestuhlung geändert.
Optisch ist die Änderung am Wegfall der Einhängeschlaufe an der Rückenlehne links und Wegfall der Seitenwandanbindung zu erkennen. Zur Gewährleistung der gesetzlich geforderten Rückhaltekräfte sind bei der 3er Sitzbank die äusseren Sitzbankfüße, bei der 2er Sitzbank der linke Sitzbankfuß mit jeweils 3 Verriegelungshaken ausgerüstet worden.
Aus Gründen der Betriebssicherheit dürfen Sitzbänke aus Fahrzeugen vor FIN-End-Nr. R 293 085 nicht in Fahrzeuge mit höherer FIN-End-Nr. eingebaut werden.
Zur Kundeninformation ist der nachstehende Abschnitt zu kopieren, auf DIN A5 Format zu schneiden und bei den betroffenen Sprintern in der Betriebsanleitung, Ausgabe C vor der Seite 321 einzuordnen.
Bitte weisen Sie Ihren Kunden auf diesen Sachverhalt hin.
Sprinter
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N91.12-2009-01
Verletzungs- und Unfallgefahr!
Es ist nicht zulässig, Fahrgastsitze ausgerüstet mit Einhängeschlaufe links an der Rückenlehne in Fahrzeuge ab Fahrgestellendnummer R 293 086 zu verbauen.
Siehe Betriebsanleitung Seite 322.
Es dürfen nur Sitzbänke mit 3 Befestigungsklauen (2er Sitzbank: linker Fuß, 3er Sitzbank: linker und rechter Fuß) eingebaut werden, siehe Bild.
Beim nachträglichen Einbau von Sitzbänken darauf achten, dass die richtigen äußeren Sitzschalen (mit 4 Querstreben) verwendet werden.