SI82.10-P-0001A | Service-Information: Hinweise zu Beschlagenen Scheinwerfern bzw. Leuchten im Außenbereich | 29.6.10 |
TYP alle
Hinweis:
Das Beschlagen der Streuscheiben an den Haupt-, Zusatz- und Nebelscheinwerfern von innen, ist physikalisch bedingt und stellt, sofern sich keine Schmutzrückstände bilden, keinen Schaden dar.
Garantieanträge wegen dieser Beanstandung werden abgelehnt.
In folgenden Situationen kann es durch Feuchtigkeit oder Temperaturschwankungen zum Beschlagen der Scheinwerfer kommen:
Fahrt mit Lichtbetrieb, Abkühlung in warmer feuchter
Umgebung (z.B. Garage), Folgebetrieb des
Fahrzeuges bei niedriger Außentemperatur.
Beschlagen der Scheinwerfer im Stand sowie bei Fahrtbeginn möglich.
Schnelle Abkühlung (größere Temperaturschwankung) der zuvor betriebenen Scheinwerfer (Waschanlage, Regen).
Beschlagen der Scheinwerfer im Stand möglich.
Wetterumschwung bei stehendem Fahrzeug.
Beschlagen der Scheinwerfer im Stand sowie bei Fahrtbeginn möglich.
Kräftige Sonneneinstrahlung bei niedrigen Außentemperaturen und bei vorherigem Betrieb in warmem und feuchtem Klima.
Beschlagen der Scheinwerfer im Stand möglich.
In allen Fällen sorgt die Belüftung der Haupt-, Zusatz- und Nebelscheinwerfer im Fahrbetrieb sowie im Stand dafür, dass sich vorhandener Beschlag nach einiger Zeit wieder auflöst.
Das Einschalten der Beleuchtung beschleunigt diesen Vorgang.
Typ 639
Bei der Befundung von übermässig stark beschlagenen Streuscheiben wurde festgestellt, dass der Gehäusedeckel im Bereich der inneren Verschlussraste nicht korrekt eingerastet war oder die Haltenasen abgebrochen waren.