Im Rahmen der Kundendienstmaßnahme (Gasbehälter prüfen (Codewort: T1NGASDRU, Verr. Nr.: 47 920 60)) müssen gegebenenfalls die verbauten Gasbehälter ersetzt werden.
Die ursprünglich verbauten Gasbehälter mit zugehörigen Ventilen wurden nach der Druckbehälterverordnung (DruckbehV) geprüft und sind nicht mehr lieferbar.
Da die Druckgasbehälterverordnung (DruckbehV) zum 12.08.2004 durch die ECE-Richtlinie 110 („Grundlage für die Typgenehmigung von serienmäßigen Erdgas-Herstellerfahrzeugen, sowie die Genehmigung der speziellen Bauteile allgemein“) ersetzt wurde, entstand die Notwendigkeit, auf einen Gasbehälter zurückzugreifen, der nach ECE-Richtlinie 110 genehmigt ist.
Dafür wurde ein Mustergutachten erstellt, das die sicherheitstechnische Gleichwertigkeit zum ursprünglich verbauten Gasbehälter/Ventil bescheinigt.
Nach durchgeführtem Einbau muss die Änderung zwingend durch eine Einzelabnahme bei den Prüforganisationen (TÜV/Dekra) nach StVZO § 19.2 genehmigt und anschließend durch eine Straßenverkehrsbehörde in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Bei Unterlassung erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis für das betreffende Fahrzeug!
Ablauf/Vorgehensweise:
Wichtiger Hinweis! Arbeiten an der Erdgasanlage dürfen nur von Personal durchgeführt werden, welches speziell dafür geschult wurde.
Einbau der Gasbehälter gemäß der Kundendienstmaßnahmen-Arbeitsanleitung SM47.10-D-0029SG - siehe Werkstatt-Informations-System (WIS).
Erdgasanlage vollständig befüllen. Die Kosten für die Befüllung mit dem Betriebsstoff Erdgas sind unter Vorlage des Belegs durch den Kunden zu bezahlen. Sollte eine Verbringung des monovalenten Fahrzeugs zu einer Erdgastankstelle und zurück notwendig sein, kann der entstandene Aufwand über Nebenkosten unter der Verrechnungsnummer Nr.: 47 920 60 eingereicht werden.
Gasanlagenprüfung (GAP) durchführen (Sichtkontrolle, Funktionsprüfung, Dichtheitsprüfung).
Ausfüllen der Einbaubescheinigung Erdgasanlage (Anlage 5 im Prüfbericht). Gasanlagenprüfung-Kontrollmarke in den Prüfbericht kleben. Einbaubescheinigung Erdgasanlage durch verantwortlichen Person unterschreiben.
Vorführen des Fahrzeugs bei der Prüfstelle mit folgenden Unterlagen: -> Ausgefüllte Einbaubescheinigung Erdgasanlage (Anlage 5 im Prüfbericht) -> Ausdruck von Seite 1 bis 5 vom Prüfbericht (Seite 3 enthält einen Textvorschlag zur Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I) -> Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein). Wichtiger Hinweis: Es handelt sich um eine Einzelabnahme - Eintragung gemäß § 19.2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese Form der Abnahme darf nur von „amtlich anerkannten Sachverständigen“ durchgeführt werden. Diese hoheitlichen Befugnisse zur Einzelabnahme nach § 19.2 StVZO hat ausschließlich der TÜV (in den alten Bundesländern) und die DEKRA (in den neuen Bundesländern). Die Kosten für die Einzelabnahme können über Nebenkosten unter der Verrechnungsnummer Nr.: 47 920 60 eingereicht werden.
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kraftfahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Kraftfahrzeugbrief) und dem Untersuchungsbericht der technischen Prüfstelle muss die technische Änderung anschließend auf der Straßenverkehrsbehörde in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Behördengang kann bevorzugt durch Personal des Reparaturbetriebs erfolgen (Zulassungsdienst) oder durch den Kunden selbst (Erstattung der Kosten an den Kunden gegen Beleg). Die Kosten für die Änderung der Fahrzeugpapiere können über Nebenkosten unter der Verrechnungsnummer Nr.: 47 920 60 eingereicht werden.
Zusatzarbeiten, die im Zusammenhang mit der Kundendienstmaßnahme stehen (zum Beispiel das gegebenenfalls notwendige Erneuern von Schutzgittern, Spannbändern, Haltern usw.), können über Nebenkosten unter der Verrechnungsnummer Nr.: 47 920 60 eingereicht werden.
Referenzierte Dokumente
- of0010d000115sg Kundendienstmaßnahme: Prüfbericht (Codewort: T1NGASDRU, Verr. Nr.: 47 920 60), Bescheinigung
- sm4710d0029sg Gasbehälter prüfen (Codewort: T1NGASDRU, Verr. Nr.: 47 920 60)