SI31.00-P-0002D | Service Information zu Anhängelasten | 24.8.99 |
TYP 129, 140, 163, 168, 202, 203, 208, 209, 210, 211, 215, 220
Änderungshinweise
Bei allen Ausführungen unseres aktuellen Pkw-Programms der A-, C-, E-, S- und SL-Klasse (Typ 168, 202, 208, 210, 129 u. 140) ist die maximal zulässige Anhängelast bereits ab Werk genehmigt. Sie finden die entsprechende Angabe unter Ziffer 28 in Fahrzeugbrief und -schein. Teilweise ist bei den schwächer motorisierten Fahrzeugen mit mechanischem Getriebe unter Ziffer 33 zu Ziffer 28 noch eine Alternative, d. h. ein höherer Wert bei niedrigerer Anfahrsteigfähigkeit angegeben. Weitere Erhöhungen sind nicht möglich. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab.
Eine Ausnahme bildet in diesem Zusammenhang die Baureihe 163. Der ML 320 ist werkseitig für eine Anhängelast von 2650 kg vorgesehen, diese Angabe ist auch in der Betriebserlaubnis enthalten. Hier besteht als Ausnahme bei ausdrücklichem Kundenwunsch die Möglichkeit einer Erhöhung auf 3.500 kg bis zu 8 % Steigung.
Aktuelle Änderung ab sofort für die A-Klasse A140/ 160 mit mech. Getriebe (nicht Automatik, nicht Diesel!)
Erhöhung auf 1000 kg.
Referenzierte Dokumente
- of3100p100001ba Anhängelast, Bescheinigung
- si3110p0001a Service-Information: Nachträglicher Einbau der Anhängevorrichtung (AHV)