Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Bescheinigungen hinsichtlich technischer Ausrüstung von Fahrzeugen ausschließlich durch die EvoBus Homologation oder die Homologationsbeauftragten der Tochtergesellschaften bzw. Generalvertretungen ausgestellt werden dürfen.
Bestätigungen, die sich auf Daten aus EU-, oder ECE-Systemgenehmigungen beziehen, wie z.B.
- Bestätigung der Emissionsstufe/Emmisionswerte
- Bestätigung des Baujahrs
- Bestätigung der Einhaltung der ECE R 66 "Aufbaufestigkeit"
erstellt ausschließlich die EvoBus Homologation.
Inhalte, die sich aus der nationalen Homologation ergeben, müssen durch den Homologationsbeauftragten bestätigt werden.
Weitere Personen oder Institutionen sind nicht autorisiert, solche Bescheinigungen auszustellen.
Kundenanfragen aus Deutschland sind an die EvoBus Homologation, Anfragen von außerhalb Deutschlands sind an die Homologationsbeauftragten in den betroffenen TG's oder GV's weiterzuleiten. Die zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie der TI00.00U088A.
Vorsorglich müssen wir darauf hinweisen, dass die Ausstellung derartiger Herstellerbescheinigungen durch einen Retailer zur Kündigung des mit uns abgeschlossenen Kundendienst- und Teilevertriebevertrages führen kann.
TechnikInfo EvoBus
Arbeitsanleitung TI00.00U088A beachten.