Hiermit möchten wir Sie über folgenden Sachverhalt zum Thema Nach- oder Umrüstungen informieren:
Wird nachträglich die Ausstattung eines Fahrzeugs geändert oder wird das Fahrzeug signifikant umgebaut, muss dies in Vehicle Documentation (VeDoc) entsprechend nachdokumentiert werden.
Nachdokumentiert in VeDoc müssen auch z. B.:
Nachträglich aufgespielte Codes von Sonderausstattungen
Softwarebasierte Nachrüstungen
Einbau von Zubehörteilen
Dokumentation der Seriennummern der nachträglich verbauten Bauteile
Bei Fremdnachrüstungen muss die Service-Information SI00.00-D-0025DJ unbedingt beachtet werden.
Der Aufbauhersteller muss zudem alle Auf- und Umbauten im Serviceheft dokumentieren und mittels Stempel und Unterschrift bestätigen (siehe ABH-Information Ausgabe 06/2018 und die Service-Information SI00.00-D-0123DJ).
In Garantie- oder Kulanzfällen, bei denen eine eventuelle Nach- oder Umrüstung nicht über Vehicle Documentation (VeDoc) nachvollziehbar ist, kann es dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird.
Sollten Sie zum Nachtragen der durchgeführten Umbauten im Reiter "AO-Texte" keine Schreibrechte in VeDoc haben, wenden Sie sich über Ihren marktspezifischen Prozess (Ticket im System XENTRY Support & Feedback (XSF), E-Mail, Telefon, etc.) an Ihren Marktansprechpartner.
Referenzierte Dokumente
- si0000d0025dj Service-Information: Haftungsausschluss bei Fremdnachrüstungen
- si0000d0123dj Service-Information: Durchgeführte Maßnahmen am Aufbau in VeDoc eintragen