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6100 - Sicherheitsvorschriften für Airbag und Gurtstraffer Versand, Lagerung, Montage, Demontage, Verschrotten, Entsorgung v. Steuergeräten Typ 201

Typ ra · Thema 91.60 · Version 9010 · 1990-03-04

Gültig für:

Einordnung

Funktionsgruppe 3 Aufbau › 91 Sitze, Liegen, Rückhaltesystem › 91.60 Airbag, Fußgängerschutz — Baureihe 201

91-6100 Sicherheitsvorschriften für Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

A. Allgemeines

Alle in diesem Kapitel aufgeführten gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland.
In allen anderen Ländern sind die jeweils gültigen Vorschriften zu beachten.

Die Fahrer- Airbag-Einheit und die Gurtstraffer sind pyrotechnische Gegenstände der Klasse T1. Der Umgang, die Beförderung und die Lagerung unterliegen dem "Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe" (Sprengstoffgesetz vom 17.04.86) und ist deshalb beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzumelden.

Erwerb, Beförderung, Aufbewahrung, Ein- und Ausbau sowie Verschrottung dürfen nur durch geschultes Personal und entsprechend den Sicherheitsvorschriften erfolgen.

B. Versand von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

Der innerbetriebliche Transport hat grundsätzlich im Kofferraum bzw. im Laderaum des Fahrzeuges unter Verwendung der Ersatzteilverpackung zu erfolgen.

Im Fahrgastraum ist der Transport verboten!

C. Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

Die Lagerung der Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten hat nach der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 17.04.86 zu erfolgen.

Nach dieser Verordnung können kleine Mengen von Stoffen und Gegenständen ohne besondere Lager-Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz in abschließbaren Räumen aufbewahrt werden. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse T1 dürfen in einem gewerblich genutzten Gebäude nur in begrenzter Stückzahl gelagert werden.

Nach Anlage 6 zum Anhang der 2. Sprengstoff-Verordnung sind in einem gewerblich genutzten Gebäude unter Beachtung bestimmter Auflagen (wie z. B. Stahlschrank) nachstehend aufgeführte maximalen Lagermengen ohne besondere Genehmigung durch die zuständige Behörde zugelassen:

Allgemeiner Lagerraum: 20 kg brutto

Verschlußraum (separater Lagerraum):

200 kg brutto

Zur Berechnung der tatsächlich gelagerten Masse ist die Bruttomasse des Bauteils heranzuziehen, für das die sprengstoffrechtliche Zulassung erteilt wurde:

je Fahrer-Airbag: 0,6 kg

je Gurtstraffer: 0,2 kg

D. Montage und Demontage von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

1. Prüf- und Montagearbeiten dürfen nur von sachkundig geschultem Personal durchgeführt bzw. beaufsichtigt werden.

2 Die Montage der Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten muß ausschließlich bei abgeklemmter Batterie, abgedecktem Minuspol und getrennter Prüfkupplung/Steckverbindung (10polig) unmittelbar nach Entnahme aus dem Lagerraum und ohne Verzögerung erfolgen.

3. Bei einer eventuellen Arbeitsunterbrechung sind die Airbag- bzw. Gurtstraffer-Einheiten erneut unter Verschluß aufzubewahren. Keinesfalls dürfen diese Teile unbeaufsichtigt liegengelassen werden.

Im wesentlichen muß folgendes beachtet werden:

Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten dürfen nicht mit Fett, Reinigungs- oder ähnlichen Mitteln behandelt werden.

Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten dürfen auch kurzzeitig keiner Temperatur über
100 °C ausgesetzt werden.

Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die aus mehr als 0,5 m Höhe heruntergefallen sind, dürfen nicht mehr in Fahrzeuge eingebaut werden.

Die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten dürfen nur in eingebautem Zustand mit den vorgeschriebenen Prüfgeräten elektrisch überprüft werden.

Vor der Demontage von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten muß ebenfalls die Batterie abgeklemmt, der Minuspol abgedeckt und die Prüfkupplung/Steckverbindung (10polig) getrennt werden.

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Airbag-Einheiten im ausgebauten Zustand immer so aufbewahren, daß die gepolsterte Seite nach oben zeigt!

Bei einer eventuellen Zündung der Gasgeneratoren mit nach unten gerichtetem Luftsack wird die Airbag-Einheit nach oben geschleudert (Verletzungsgefahr).

E. Verschrotten von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

In der Bundesrepublik Deutschland müssen die Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften, vor dem Verschrotten durch elektrisches Zünden unbrauchbar gemacht werden. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich, weil die pyrotechnischen Gegenstände bei unsachgemäßer Aktivierung Verletzungen zur Folge haben können. Gefahr besteht z. B. beim Verschrotten mit Schneidbrennern, bei Verhüttung oder wenn noch funktionsfähige Teile auf Mülldeponien in Feuer oder Schwelbrände geraten.

Um zu vermeiden, daß für diese Sicherheitsmaßnahmen zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht, empfehlen wir, das Verschrotten der pyrotechnischen Gegenstände einem Schrotthändler zu übertragen, der die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durchführt. Bei Übernahme muß der Schrotthändler eine Erklärung unterschreiben, in der er sich verpflichtet, pyrotechnische Gegenstände gemäß den Unfallverhütungsvorschriften zu verschrotten.

Bei Vereinbarungen dieser Art muß jedoch sichergestellt sein, daß es nicht möglich ist, pyrotechnische Gegenstände aus dem Schrott auszusondern und zur Instandsetzung weiterzugeben. Sie müsssen deshalb durch Zünden für eine Aufbereitung unbrauchbar gemacht werden. Dazu ist eine von MB entwickelte Zündvorrichtung notwendig, mit der die pyrotechnischen Gegenstände völlig gefahrlos unbrauchbar gemacht werden können.

Prüfen, ob Fahrzeug mit Gurtstraffer oder Airbag- und Gurtstraffer-Einheit ausgerüstet ist

1 Die Gurtstraffer sind am Symbol "RS" auf der Schloßzunge erkennbar.

2 Die Fahrer-Airbag-Einheit ist am Lenkradpolster an der Aufschrift "Airbag" bzw. "SRS" Airbag erkennbar.

Zusätzliches Erkennungsmerkmal Kontrolleuchte im Kombi-Instrument Aufschrift "RS" bzw. "SRS".

-Ausführung "SRS" (wie bisher).

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Ausgebaute bzw. einzeln angelieferte Gurtstraffer und Airbag-Einheiten prüfen, ggf. zünden

1 Turbinenstraffer

Verschlußplatte am Rohrende (Pfeil) auf Beschädigung prüfen. Turbinenstraffer, die am Rohrende nicht beschädigt sind, wie unter (Ziffer 3) beschrieben zünden.

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2 Gurtstraffer (Seilstraffer)

Gummischutzkappe am Rohrende entfernen und das Maß "X" feststellen. Dazu ein Rundmaterial oder einen Schraubendreher mit ca. 10 mm

Durchmesser einführen und die Einstecktiefe messen.

Typ Abstand "X"

201 170 mm5 mm

Wenn der gemessene Abstand kürzer als der in der Tabelle angegebene Wert ist, wurde der Gurtstraffer gezündet.

Gurtstraffer 1. Ausführung

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Geänderte Ausführungen

Seit 01/86 ist am Gehäuse des Gurtstraffers ein Sichtfenster (Pfeil) angebracht, durch welches das Drahtseil sichtbar ist. Für die Prüfung entfällt dadurch der Ausbau der Gurtstraffer.

Wenn kein Drahtseil sichtbar ist, wurde der Gurtstraffer gezündet.

Gurtstraffer 2. Ausführung

Seit 08/87 werden die Gurtstraffer von zwei Herstellern geliefert.

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Am Gehäuse der Gurtstraffer der Firma Autoflug ist ebenfalls ein Sichtfenster angebracht, durch welches 2 Drahtseile sichtbar sind.

Gurtstraffer der Firma Autoflug, an denen nur
1 Seil bzw. kein Seil sichtbar ist, haben ausgelöst.

3 Nicht gezündete Gurtstraffer in den Fußraum eines Schrottfahrzeuges legen und 2polige Steckkupplung direkt anschließen. Gurtstraffer wie unter Abschnitt b beschrieben zünden.

4 Airbag-Einheit

Ist die Polsterplatte der Airbag-Einheit nicht zerstört, muß die Airbag-Einheit mit der 2poligen Steckkupplung (siehe Abschnitt b) gezündet werden.

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Zündvorrichtung

1 Kontrollampe Batteriekapazität

2 Druckschalter Batteriekontrolle

3 Druckschalter Auslösung

4 Drehschalter

5 Kontrollampe Auslösung

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Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zünden

Zum Zünden der Gurtstraffer über die 4polige Steckkupplung ist ein separates Adapterkabel, Teil-Nr. 124 589 29 63 00, erforderlich, das der Zündvorrichtung, Teil-Nr. 126 589 00 90 00, nicht beigelegt ist.

Anzahl

Benennung

Teil-Nr.

1

Steckeroberteil

009 545 21 28

1

Steckerunterteil

009 545 52 28

2

Steckerstifte
4 mm

001 545 38 26

2

Steckerstifte
2,5 mm

011 545 16 28

1

Stecker

012 545 56 28

0,3 m

Netzleitung

handelsüblich

Adapterkabel zur Selbstanfertigung

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Zum Zünden der Gurtstraffer-Einheiten (geänderte Auslöselogik seit 09/87) über die Prüfkupplung/Steckverbindung Airbag (X29/9) ist ein separates Adapterkabel, Teil-Nr. 126 589 21 63 00 erforderlich, das der Zündvorrichtung,
Teil-Nr. 126 589 00 90 00 nicht beigelegt ist.

Das Adapterkabel ist auf die Steckkupplung 6 der Zündvorrichtung aufzustecken und kann für alle bisher ausgelieferten Fahrzeuge verwendet werden.

a) Anwendung der Zündvorrichtung

Bei eingebauten Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten.

1 Kontrollieren, ob Lenkrad an Lenksäule fest montiert und Airbag-Einheit mit Lenkrad fest verbunden ist (nach Zündung einer Airbag-Einheit ist das Lenkrad beschädigt und muß ebenfalls verschrottet werden).

2 Zündschlüssel in 0-Stellung drehen, Batterie-Minuspol abschließen und abdecken.

3 Bei Airbag mit Gurtstraffern rote 10fach-Steckverbindung trennen.

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Anordnung der 10fach-Steckverbindung bzw. der 4poligen Gurtstrafferprüfkupplung im Fahrzeug:

Typ 201, 1. Ausführung

Unter Beifahrerfußstütze.

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Typ 201, 2. Ausführung

Auf der Platte unter der Beifahrerfußstütze.

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4 Adapterkabel Teil-Nr. 126 589 21 63 00 mit der Steckkupplung 6 kontaktieren. Steckkupplung des Adapterkabels mit dem 10fach-Stecker des Airbagleitungssatzes verbinden.

Zündung

Fahrer-Airbag Drehschalter (4) Stellung 1

Gurtstraffer,

5 Vom vorgeschriebenen Sicherheitsabstand aus (10 m entspricht der Zündkabellänge) Druckschalter (2) und gleichzeitig Druckschalter (3) drücken. Nach erfolgter Zündung leuchtet die Kontrolleuchte (5) auf.

6 Bei Gurtstraffern (ohne Airbag) Adapterkabel an der Steckkupplung (7) abziehen und Adapterkabel Teil-Nr. 124 589 29 63 00 bzw. selbstangefertigtes Adapterkabel mit der Steckkupplung (7) zusammenstecken.

7 4fach-Stecker (2fach belegt) mit der Gurtstrafferprüfkupplung zusammenstecken.

Zündung Gurtstraffer

Drehschalter (4) Stellung 2.

b) Anwendung der Zündvorrichtung

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Bei losen Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten

Die losen Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten sollten möglichst in einem Schrottfahrzeug (bei geschlossenen Türen) gezündet werden. Die lose Airbag-Einheit im Fußraum so ablegen, daß die gepolsterte Seite nach oben zeigt. Falls kein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung steht, kann in Ausnahmefällen ersatzweise die Airbag-Einheit in dem Transportbehälter für Ersatzteilmotoren bei geschlossenem Deckel gezündet werden.

Lose Gurtstraffer-Einheiten sind in einem mit Sand gefüllten Behälter zu zünden. Das Sandpolster um die Einheit muß mindestens 30 cm dick sein.

1 Steckkupplung (8) an die zu verschrottende Einheit einstecken.

2 Drehschalter (4) auf Stellung (1) drehen.

3 Vom vorgeschriebenen Sicherheitsabstand aus (10 m entspricht der Zündkabellänge) Druckschalter (2) und gleichzeitig Druckschalter (3) drücken. Bei Zündung in einem Schrottfahrzeug Standort immer vor dem Fahrzeug. Nach erfolgter Zündung leuchtet die Konrolleuchte (5) auf.

Hinweis

Beim Zünden einer losen Airbag-Einheit wird die Steckkupplung (8) beschädigt. deshalb muß das Adapterkabel an der Steckkupplung (7) abgezogen und erneuert werden
(Teil-Nr. 126 589 00 90 22).

c) Wenn Zündvorrichtung Teil-Nr. 124 589 00 90 00 nicht vorhanden ist

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Zündkabel zur Selbstanfertigung

1 Zündkabel mit Druckschalter anfertigen.


e Batterieklemmen
f Druckschalter
g Koaxialsteckverbindung

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2 Adapterkabel für 4- bzw. 10polige Steckkupplung des Fahrzeugleitungssatzes anfertigen.


e Koaxialsteckverbindung

b 10polige Steckkupplung

c 4polige Steckkupplung

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3 Adapterkabel zum Zünden von losen Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anfertigen.

a Koaxialsteckverbindung
d 2polige Steckverbindung

Hinweis

Beim Zünden einer losen Airbag-Einheit wird die Steckkupplung (d) beschädigt. Deshalb ist das Adapterkabel nach dem Zünden einer Airbag-Einheit nicht mehr verwendbar und muß neu angefertigt werden.

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4 Zündkabel an Starterbatterie anschließen. Vom vorgeschriebenen Sicherheitsabstand aus (entspricht Zündkabellänge) beide Druckschalter gleichzeitig drücken.

Anzahl

Benennung

Teil-Nr.

1

10polige Steckkupplung

001 545 20 28

8

Kontaktbuchse

002 545 99 26

1

4polige Steckkupplung

009 545 52 28

1

Deckel

009 545 21 28

2

Stift

001 545 38 26

1

2polige Steckkupplung

126 540 07 81

2

Koaxialsteckverbindung

handelsüblich

2

Druckschalter (ohne Selbsthaltung)

handelsüblich

2

Batterieklemme

handelsüblich

1

Zweiadriges Kabel
11 m lang

handelsüblich

Ersatzteile

Bedienung der Zündvorrichtung

Prüfanordnung Zündvorrichtung auf Stellung

Kabel
satzstecker Nr.

Prüfumfang

Betätigung:

Tasten

Sollwert:

LED

Mögliche Ursachen bei Abweichung vom Sollwert

1

Interner Batterie-Test

drücken

Zündvorrichtung nicht angeschlossen

EIN

grüne Kontrolleuchte EIN

Eventuell Batteriesatz der Zündvorrichtung erneuern:
2 Baby-Zellen (21,5 V)

Bei ausgeschalteter Zündung und abgeschlossener Batterie-Minusklemme Kupplung vom elektrischen Steuergerät abziehen und mit der Zündvorrichtung verbinden.

Bei der Zündung Sicherheitsabstand von 10 m einhalten.

1

3+5

Zündung
Fahrer-Zündpille

Beide Drucktasten drücken

1. Vor der Zündung

EIN

Zündung erfolgt mit Knall.

2. Nach der Zündung

EIN

grüne Kontrolleuchte EIN

Zündkreis defekt

2

8+6

4+9

4+10

Zündung
Gurtstraffer rechts, bzw. links und rechts

F. Entsorgung quecksilberhaltiger Steuergeräte

Quecksilberhaltige Bauteile dürfen nicht zusammen mit Industriemüll abgelagert bzw. der üblichen Schrottentsorgung übergeben werden. Diese Bauteile müssen entweder gemäß den Vorschriften des Abfallgesetzes als Wirtschaftsgut einer Wiederverwertung zugeführt oder als Sondermüll beseitigt werden.

Werkstätten ohne Möglichkeit zur Wiederverwertung der quecksilberhaltigen Bauteile können diese Teile im Rahmen des ET-Rückversandes an das Werk Sindelfingen, Abteilung KGA, Abladestelle 300 schicken.

Garantie- und Kulanzteile sind entsprechend zu kennzeichnen.

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Quecksilberhaltige Teile

1. Gurtstraffer-Steuergerät
Teil-Nr. 003 820 06 10

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2. Airbag-Steuergerät

Teil-Nr. 126 820 14 10
124 820 51 10
002 820 97 10

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3. Airbag-Steuergerät

Teil-Nr. 003 820 73 10

Quecksilberfreie Steuergeräte

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An der Oberseite der Airbag- bzw. Gurtstraffer-Steuergeräte ist ein Steg (1) angebracht. Dieser Steg ist bei eingebautem Steuergerät von außen (Aschenbecher, Radio bzw. rechte Tunnelverkleidung ausgebaut) fühlbar und gilt als Hinweis, daß der bisherige Quecksilberschalter durch einen mechanisch erregten Reedkontakt ersetzt ist.

Steuergeräte mit Steg müssen nicht mehr separat entsorgt werden, sondern können bei Verschrottung im Fahrzeug verbleiben, als Industriemüll abgelagert bzw. der üblichen Schrottentsorgung übergeben werden.

Dargestellt am Airbag-Steuergerät

N2/2 Steuergerät Teil-Nr. 004 820 11 10

1 Steg

G. Wichtige Hinweise, die bei Prüf- und Reparaturarbeiten und nach Unfällen

zu beachten sind

1. Vor Beginn von:

Karosserie-Reparaturarbeiten

Schweißarbeiten

Arbeiten am Airbag-Rückhaltesystem Lenkrad, Airbag-Einheit, Steuergerät, Gurtstraffer ist grundsätzlich der Batterie-Minuspol abzuklemmen und abzudecken.

Die Prüfkupplung Steckverbindung Airbag 10polig (Farbe rot) im Fußraum rechts nach einer Wartezeit von 2 s nach Abklemmen der Batterie trennen.

2. Nach Unfällen

Nach einem Unfall ist das Auswechseln der einzelnen Komponenten unter folgenden Voraussetzungen erforderlich:

Erkennbare Verformung bzw. Beschädigung des Gehäuses.

Verformung der Konsole des Steuergerätes (auch bei äußerlich unversehrtem Steuergerät).

Bei Prüfarbeiten wird ein elektrischer Defekt festgestellt.

Nicht ausgelöste, aber beschädigte Airbag- bzw. Gurtstraffer-Einheiten.

Ausgelöste Airbag- bzw. Gurtstraffer-Einheiten.

Bei Impulsanzeige 10 (Fahrzeuge ab 09/87).

Hinweis

Beschädigte bzw. defekte Einzelteile dürfen nicht repariert werden, sondern sind grundsätzlich zu erneuern. Für nicht ausgelöste Gurtstraffer-Einheiten gelten die gleichen Austauschvorschriften wie in Arb.-Nr. 91-625 beschrieben.

Bei Auslösung der Fahrer-Airbag-Einheit ist grundsätzlich das Lenkrad ebenfalls zu erneuern.

3. Lackierarbeiten

Besondere Sicherheitsvorschriften sind bei Lackierarbeiten mit anschließender Ofentrocknung nicht zu beachten, da das gesamte Airbag- und Gurtstraffer-Rückhaltesystem so ausgelegt ist, daß durch das Aufheizen des Fahrzeuges keinerlei Schäden auftreten können.

4. Nach Arbeiten am Airbag- und Gurtstraffer-Rückhaltesystem ist das System (bei Fahrzeugen bis 09/87) mit dem Prüfgerät, bzw. (bei Fahrzeugen ab 09/87) über Impulsanzeige zu prüfen. Bei Impulsanzeige 1 ist kein Fehler gespeichert, d. h. das System ist in Ordnung.

Hinweise

Bei Fahrzeugen ab 09/87 werden die Gurtstraffer nicht über Impulsanzeige erfaßt, deshalb müssen nach Erneuern eines oder beider Gurtstraffer diese zusätzlich, wie unter 91-700 beschrieben, geprüft werden.

Beim Ausbau eines oder beider Vordersitze (Steckverbindung zu den Gurtschlössern muß getrennt werden) bei Zündschlüsselstellung 1 bzw. 2 leuchtet die "RS" bzw. "SRS" Kontrollleuchte und erlischt beimWiedereinbau der Sitze. Dies wird als Fehler abgespeichert, (Impulsanzeige 5 bzw. 6).

Der Speicher muß wie beschrieben gelöscht werden.

Referenzierte Dokumente