30-0010 Hinweise zum Abschleppen sowie zu Prüf- und Einstellarbeiten
Abschleppen
Beim Abschleppen auf beiden Achsen sind bei ASR-Fahrzeugen keine Einschränkungen erforderlich.
Abschleppen mit angehobener Vorderachse ist nur bei ausgeschalteter Zündung (Zündstartschalter in Stellung "1") erlaubt, da sonst die Hinterräder abgebremst werden.
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Prüf- und Reparaturarbeiten
Für die Leistungs- und Abgasprüfung auf dem Leistungsprüfstand ist bei Fahrzeugen mit ABS/ASR folgendes zu beachten:
Damit beim Fahren auf dem Leistungsprüfstand die Hinterräder nicht abgebremst werden, muß das ASR-System außer Funktion gesetzt werden.
a) Bei Fahrzeugen mit diagnosefähigem ASR-System (ab ASR III) an der Prüfkupplung (X11/4) Buchse 1 und 6 verbinden. Dadurch ist das Steuergerät ABS/ASR im Diagnosemodus, die Kontrolleuchte ABS/ASR brennt.
b) Bei Fahrzeugen mit nicht diagnosefähigem ASR-System (ASR I und II) Kupplung am Steuergerät EFP oder ASR abziehen.
Ist bei Prüf- und Einstellarbeiten an Fahrzeugen mit ABS/ASR am Motor eine Drehzahlerhöhung notwendig, so muß die Drehzahlerhöhung direkt am Fahrpedal erfolgen. Wird die Drehzahlerhöhung im Motorraum am Reguliergestänge vorgenommen, so erfolgt Notlauf und im Fehlerspeicher wird ein Fehler gespeichert.
Die Steckverbindung des Stellglieds ist wasserdicht. Sie darf nur bei den im Prüfpro- gramm vorgesehenen Prüfarbeiten geöffnet werden. Reinigungsmittel bzw. Kontaktspray darf bei der Steckverbindung Stellglied nicht verwendet werden. Steuergerät EFP bzw. TPM/LLR ist nicht abgesichert. Schweißarbeiten Bei Schweißarbeiten mit einem elektrischen Schweißgerät folgende Punkte beachten: Minusklemme der Batterie abklemmen. Masseklemme des Schweißgerätes direkt mit dem zu schweißenden Teil verbinden. |