03-4200 Schwungrad nacharbeiten (außer Zweimassenschwungrad)
Vorausgegangene Arbeit: Schwungrad ausgebaut (03-4100). | Arbeits-Nr. der Arbeitstexte und Arbeitswerte bzw. Standardtexte und Richtzeiten 03-8022 |
Motor | 103.98 | 103.94 | |
Abstand a | 25,4+0,2 | 19,40,1 | |
Abstand b | im Neuzustand | 15,20,4 | 16,60,4 |
im Reparaturfall bis zu | 14,20,4 | 15,60,4 | |
Zulässige Planlaufabweichung an | 0,05 | 0,05 | |
P03-5356-17
Schwungräder für mechanisches Getriebe, die in der Kupplungsfläche Brandstellen, Riefen oder Risse haben, sind durch Feindrehen nachzuarbeiten.
Sind die Rillen oder Risse tiefer als die höchstzulässige Materialabnahme, muß das Schwungrad erneuert werden.
Wird die Kupplungsfläche "A" nachgearbeitet, muß auch die Befestigungsfläche "B" um dasselbe Maß nachgearbeitet werden, damit der Abstand "a" eingehalten wird.
Das Maß "b" darf im Reparaturfall nicht unterschritten werden.
Zum Nacharbeiten muß das Schwungrad einwandfrei aufgespannt werden, damit die zulässige Planlaufabweichung von 0,05 mm nicht überschritten wird.
Nach der Bearbeitung darf die Kupplungsfläche keine Lunker und Rattermarken aufweisen.
Referenzierte Dokumente
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