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4200 - Schwungrad nacharbeiten (außer Zweimassenschwungrad) Motor 103

Typ ra · Thema 03.30 · Version 9450 · 1994-12-14

Gültig für:

Einordnung

Funktionsgruppe 1 Motor › 03 Triebwerk › 03.30 Schwungrad, Mitnehmerscheibe, Schwingungsdämpfer, Starterzahnkranz

Gilt auch für Motoren/Getriebe: 103 94*, 103 98*

03-4200 Schwungrad nacharbeiten (außer Zweimassenschwungrad)

Vorausgegangene Arbeit:

Schwungrad ausgebaut (03-4100).

Arbeits-Nr. der Arbeitstexte und Arbeitswerte bzw. Standardtexte und Richtzeiten

03-8022

Motor

103.98

103.94

Abstand a

25,4+0,2

19,40,1

Abstand b

im Neuzustand

15,20,4

16,60,4

im Reparaturfall bis zu

14,20,4

15,60,4

Zulässige Planlaufabweichung an
der Kupplungsfläche bzw. Kupp-
lungsanflanschfläche

0,05

0,05

4200 - Schwungrad nacharbeiten (außer Zweimassenschwungrad)                     
	Motor 103

P03-5356-17

Schwungräder für mechanisches Getriebe, die in der Kupplungsfläche Brandstellen, Riefen oder Risse haben, sind durch Feindrehen nachzuarbeiten.

Sind die Rillen oder Risse tiefer als die höchstzulässige Materialabnahme, muß das Schwungrad erneuert werden.

Wird die Kupplungsfläche "A" nachgearbeitet, muß auch die Befestigungsfläche "B" um dasselbe Maß nachgearbeitet werden, damit der Abstand "a" eingehalten wird.

Das Maß "b" darf im Reparaturfall nicht unterschritten werden.

Zum Nacharbeiten muß das Schwungrad einwandfrei aufgespannt werden, damit die zulässige Planlaufabweichung von 0,05 mm nicht überschritten wird.

Nach der Bearbeitung darf die Kupplungsfläche keine Lunker und Rattermarken aufweisen.

Referenzierte Dokumente