of8295p300007a

Abschaltung des Mercedes-Benz Notrufsystems auf Kundenwunsch, Formular

Typ of · Thema 82.95 · Version 0100 · 2020-07-29

Gültig für: Typ 118, 167, 223, 247, 290

Einordnung

Funktionsgruppe 3 Aufbau › 82 Elektrische Anlage, Aufbau › 82.95 Notrufsysteme — Baureihe 118 · Baureihe 167 · Baureihe 223 · Baureihe 247 · Baureihe 290

EinPAS 31 Kommunikation/Information/Entertainment › 31.22 Notrufsystem › 31.22.1 Grundinformation — Baureihe 118 · Baureihe 167 · Baureihe 223 · Baureihe 247 · Baureihe 290

OF82.95-P-3000-07A

Abschaltung des Mercedes-Benz Notrufsystems auf Kundenwunsch, Formular

Typ

118, 167, 223, 247, 290

Auf ausdrücklichen Wunsch von

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(im Folgenden "Kunde")

wird am

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in folgendem Fahrzeug das Mercedes­Benz Notrufsystem abgeschaltet:

Modell:

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Kennzeichen:

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Fahrzeug-Identifizierungsnummer:

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Hinweis:

Infolge der Abschaltung des Mercedes­Benz Notrufsystems wird das fahrzeugeigene Kommunikationsmodul in einen speziellen Modus versetzt, bei dem dieses während des normalen Betriebs des Fahrzeugs nicht mehr dauerhaft in ein Mobilfunknetz eingebucht ist. Das bedeutet, dass sich im Fall einer manuellen oder automatischen Auslösung des verpflichtenden europäischen Notrufs (EU Notruf 112) das Kommunikationsmodul in ein verfügbares Netz einwählen muss, um anschließend den Notruf aufzubauen. Dies kann im Unterschied zum Mercedes­Benz Notrufsystems zu einer verzögerten Einleitung von Rettungsmaßnahmen führen.

Die Abschaltung des Mercedes­Benz Notrufsystems hat außerdem zur Folge, dass Dienstleistungen und Funktionen, die eine aktive Mobilfunkverbindung benötigen (z. B. Mercedes me Connect Dienste) für dieses Fahrzeug nicht genutzt werden können. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Folgen der von ihm gewünschten Änderung hingewiesen und verpflichtet sich, vor einer Überlassung des Fahrzeugs jeden weiteren Nutzer des Fahrzeugs ebenfalls darüber zu informieren.

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(Blatt kopieren, hier abtrennen und oberen Teil in die Betriebsanleitung zu Beginn des Kapitels "Mercedes-Benz Notrufsystem" einkleben)

Einwilligungserklärung, Freistellung und Maßnahmen

1.
Der Kunde erklärt, dass ihm sämtliche Umstände und ggf. aus der Umstellung resultierende Gefahren im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten obigen Änderung bekannt sind, insbesondere, dass Dienstleistungen und Funktionen, die eine aktive Mobilfunkverbindung benötigen (z. B. Mercedes me connect Dienste) nicht mehr verfügbar sind und es zu einer verzögerten Einleitung von Rettungsmaßnahmen kommen kann. Mit seiner Unterschrift erklärt der Kunde, dass er hierin ausdrücklich einwilligt.

2.
Für Schäden und Gefahren, welche aus der vom Kunden gewünschten Änderung entstehen, haften die Mercedes-Benz AG, ihrer Konzerngesellschaften sowie ihrer Vertriebspartner (zusammen "Mercedes-Benz AG“) lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten durch die Mercedes-Benz AG, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.

Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

Unabhängig von einem Verschulden der Mercedes-Benz AG bleibt eine etwaige Haftung der Mercedes-Benz AG aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) oder anderen anwendbaren Produkthaftungsgesetzen unberührt.

3.
Der Kunde erklärt, dass er die Mercedes-Benz AG von allen unter (2) genannten Ansprüchen Dritter, welche unmittelbar aus der Abschaltung des Mercedes­Benz Notrufs resultieren und nicht auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten durch die Mercedes-Benz AG, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, frei und schadlos hält.

4.
Der Kunde verpflichtet sich hiermit ferner:

a)
dafür zu sorgen, dass das oben abgetrennte Beiblatt immer mit der Betriebsanleitung fest verbunden (z. B. eingeklebt) ist und

b)
andere Benutzer des Fahrzeugs auf die Änderung und die damit verbundenen Umstände (u. a. keine Verfügbarkeit von Mercedes me connect Diensten) und ggf. aus der Umstellung resultierende Gefahren vollumfänglich aufzuklären und dies zu dokumentieren und

c)
den Ursprungszustand und somit die Funktion des Mercedes­Benz Notrufs bei Weiterveräußerung des Fahrzeugs ausschließlich in einer qualifizierten Fachwerkstatt, z. B. einer autorisierten Mercedes-Benz Werkstatt, wieder herstellen zu lassen.

Folgende Dienstleistungen und Funktionen, die eine aktive Mobilfunkverbindung benötigen, sind durch die Änderung ohne Funktion:

Mercedes me connect

Mercedes me Info Call

alle weiteren Dienste / Funktionen, die eine aktive Mobilfunkanbindung benötigen

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Datum/Unterschrift (Kunde)

Datum/Stempel und Unterschrift (für die Daimler AG)