gf8295p2001qu

Autorisierung Funktion

Typ gf · Thema 82.95 · Version 0102 · 2003-04-23

Gültig für: TYP 209.3 /4 mit CODE (349) Notrufsystem E-Call mit CODE (491) USA-Ausführung'

Einordnung

Funktionsgruppe 3 Aufbau › 82 Elektrische Anlage, Aufbau › 82.95 Notrufsysteme — Baureihe 209 (Baumuster 3**, 4**)

GF82.95-P-2001QU

Autorisierung Funktion

15.4.02

TYP 209.3 /4
mit CODE (349) Notrufsystem E-Call
mit CODE (491) USA-Ausführung

Mit der Autorisierung erteilt der Dienstanbieter die Berechtigung zum Auslösen eines Emergency-Call Notrufs. Diese Berechtigung ist fahrzeug- und nicht personenbezogen.

Eine Autorisierung ist in folgenden Fällen erforderlich:

Bei der Erstinbetriebnahme des Systems

Bei einem Besitzerwechsel des Fahrzeugs

Nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten seit der letzten Autorisierung

Bei der Autorisierung erfolgt über Mobilfunk die Prüfung:

Der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)

Der Funktionsfähigkeit des Systems (Positionsangabe)

Bei nicht autorisierter Anlage funktioniert der Emergency-Call Notruf nicht.

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Die Kontrollleuchte im Tastschalter SOS (S93/3) leuchtet auf und im Display des Kombiinstruments (A1) erscheint eine Fehlermeldung.

Autorisierung bei Erstinbetriebnahme

Die Autorisierung erfolgt über ein Telefongespräch zum
E-Call Center.

Ablauf der Autorisierung

Die Mercedes-Benz Service-Station verständigt das Mercedes-Benz Customer Assistance Center (CAC) über den Termin der Inbetriebnahme.

Dort wird die Übertragung der Autorisierungsbotschaft für das betreffende Fahrzeug vorbereitet. Zur Autorisierung muss am Fahrzeug der Senderschlüssel (A8/1) in Stellung "Kl. 15R EIN" sein. Die Autorisierung erfolgt automatisch und dauert ca. 2 min.

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Um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, muss während einer Autorisierung folgendes vermieden werden:

Eine Notalarm Auslösung

Das Abschalten der Kl. 15R

Emergency-Call in den Diagnosemodus setzen

Deautorisierung

Bei einem Besitzerwechsel des Fahrzeugs muss das Emergency-Call-System vor der Übergabe deautorisiert werden, damit kein Missbrauch möglich ist. Zur Deautorisierung ist ebenfalls das Customer Assistance Center (CAC) zu verständigen.

Für die Autorisierung oder Deautorisierung ist ein störungsfreier Telefonempfang erforderlich, dazu eventuell das Fahrzeug unter freien Himmel stellen.

Notruf Auslösung Funktion

GF82.95-P-2003QU

Referenzierte Dokumente